Das ärgert beim Einkauf:

Trotz Werbung mit Kräuterquark nur Joghurt und ein Hauch Kräuter in den Chips

Bei den „Snack Day Bio Kessel Chips Kräuterquark Style“ passen der Produktname und die Abbildung nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung der Chips.
getaeuscht

Die Verpackungsgestaltung vermittelt Kräuter und Quark in den Chips. Statt Quark stecken Joghurt- und Milchpulver in der Rezeptur. Kräuter sind enthalten, jedoch nur in einer Alibimenge von 0,1 Prozent.
Der Produktname und die Aufmachung der Chips sollten zur tatsächlichen Zusammensetzung passen.

Das Produkt wird als "Kräuterquark Style" beworben, es sind aber nur Joghurt und Magermilch als Pulver drin. Das macht keinen Quark.
Die Anteile sind gering: 1,1 Prozent Joghurtpulver, 0,1 Prozent Kräuter (Petersilie, Schnittlauch). Reicht das für diesen Style?
Verbraucherin aus Wangen vom 05.11.2023
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Bio Kessel Chips Kräuterquark Style“ und die Abbildungen einer Schale Kräuterquark und eines Bündels Schnittlauch passen nicht, wenn Quark gar nicht und Kräuter nur in minimaler Menge vorhanden sind.

Darum geht’s:

Der Produktname auf der Schauseite lautet „Bio Kessel Chips Kräuterquark Style“. Darunter sind Zeichnungen einer Schale mit Kräuterquark, einer Zweigspitze Petersilie und eines Schnittlauch-Bündels abgebildet.
Auf der Rückseite führt die Zutatenliste neben Kartoffeln und Öl 1,1 Prozent Joghurtpulver, Magermilchpulver, 0,1 Prozent Kräuter (Petersilie, Schnittlauch) und weitere Würzzutaten auf. Die Bezeichnung lautet „Bio-Kartoffelchips in der Schale gebacken, mit Joghurt & Kräutern“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominenten Hinweise auf Kräuterquark in Wort und Bild passen nicht, wenn lediglich Joghurt- und Milchpulver und nur 0,1 Prozent Kräuter in den Chips stecken. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten beworbene Zutaten in der Rezeptur auftauchen.

Fazit:

Der Produktname und die Aufmachung sollten die tatsächliche Zusammensetzung der Chips widerspiegeln.

Stellungnahme der Aroma Snacks GmbH, Amtzell

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Der Hersteller teilt mit, dass die Bio-Kesselchips nach Kräuterquark schmecken, was der Sortenhinweis „Style“ erkläre. Der Hinweis sei nach Lebensmittelpraxis und Verbraucherverständnis gängig. Eine Irreführung wegen des Zusatzes „Style“ sei nicht zu erkennen, da er sich auf den Geschmack beziehe. Aus diesem Grund gebe es auch keine Berührungspunkte mit der Standardsorte Quark.