Nur drei statt vier vegane Bratwürste in der Verpackung
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Verpackung der veganen Bratwürste ist auf der Vorderseite mit einem Sichtfenster versehen. Dieses ist so platziert, dass drei Würste sichtbar sind. Die direkt daneben abgebildete weitere Bratwurst lässt jedoch den Eindruck entstehen, dass vier Bratwürste in der Verpackung stecken. Auch die Rückseite ermöglicht keinen eindeutigen Blick auf den tatsächlichen Inhalt.
Nestlé sollte eine zum tatsächlichen Inhalt passende Verpackung wählen.
Beschwerde
Die Verpackung des Produkts täuscht einen deutlich größeren Inhalt vor als tatsächlich enthalten ist. Durch den Druck auf der Vorderseite wird eine Anzahl von vier Bratwürsten vorgetäuscht, obwohl nur drei enthalten sind. Beim Öffnen der Verpackung fällt direkt auf, dass gut ein Drittel der Packung leer ist.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 19.08.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Gestaltung der Verpackung vermittelt den falschen Eindruck von vier veganen Bratwürsten als Inhalt. Nur wer die Verpackung hin und her kippt oder die Füllmengenangabe auf der Rückseite findet, stellt fest, dass tatsächlich nur drei Würste in der Packung sind.
Darum geht’s:
Die Verpackung des Produkts „Garden Gourmet Sensational Bratwurst aus Sojaprotein“ ist auf der Schauseite mit einem Sichtfenster versehen. Dort sind drei Bratwürste nebeneinander sichtbar. Eine weitere Bratwurst ist als zubereitete Bratwurst abgebildet, verdeckt jedoch den Blick auf das gesamte Sichtfenster. Es kann der Eindruck entstehen, dass darunter eine vierte Bratwurst liegt. Die Rückseite der Verpackung ist nicht durchsichtig, sondern cremefarben. Zusammen mit dem nahezu ganzseitigen Etikett auf der Rückseite lässt sich der tatsächliche Inhalt nur schwer erkennen. Auf dem Etikett findet sich rechts unten mit „180 g, 3 Portionen“ die Füllmengenangabe.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Füllmenge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Verpackung vermittelt einen falschen Eindruck über den Inhalt. Nur wer die Verpackung in die Hand nimmt und hin und her bewegt, stellt fest, dass nicht die angedeuteten vier Würste, sondern nur drei in der Verpackung stecken. Das ist Kaufinteressierten nicht zuzumuten. Die Füllmengenangabe „180 g 3 Portionen“ löst das Missverständnis aus unserer Sicht nicht deutlich genug auf, sondern kann vielmehr übersehen werden.
Fazit:
Nestlé sollte eine zum tatsächlichen Inhalt passende Verpackung wählen.
Stellungnahme der Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt
Kurzfassung:
Wir weisen den Vorwurf der Verpackungstäuschung bei der „Garden Gourmet Sensational Bratwurst“ zurück. Die durch das Sichtfenster erkennbaren zwei Bratwürste und die Abbildung einer gegrillten Bratwurst suggeriert keine falsche Auskunft über die enthaltene Menge von drei Bratwürsten. Die Mengenangaben sind auf der Verpackung gut erkennbar: eine Packung enthält drei Portionen mit insgesamt 180 Gramm. Der Luftraum in der Verpackung ist technisch bedingt.







