Schön gerechnet: Nährwerte für „Golden Bridge Porridge“ nur für das zubereitete Produkt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Nährwertangaben für das „Golden Bridge Porridge“ beziehen sich ausschließlich auf die zubereitete Hafermahlzeit. Der Hinweis „zubereitet“ kann in der Gesamttabelle leicht übersehen werden. Die Mengen an Kalorien und Nährstoffen wie Zucker wirken dadurch fälschlicherweise gering. Sie sind für einen Produktvergleich mit anderen Herstellern nicht geeignet.
Der Anbieter sollte zusätzlich zu den Nährwerten für das zubereitete Porridge die Werte für das Trockenprodukt ergänzen. Beide Angaben sollten eindeutig zuzuordnen sein.
Beschwerde
Auf der Verpackung „Golden Bridge Schoko Porridge Hafermahlzeit“ stehen nur die Nährwertangaben „Je 100 Gramm zubereitet“. Da eine Portion aber mit 160 ml Wasser angerührt werden muss, liegt der tatsächliche Wert aller Inhaltsstoffe wie Zucker, Kohlenhydrate natürlich auf 100 Gramm vom Inhalt deutlich höher. Hätte ich das vorher gesehen, aber es ist so klein geschrieben auf der Rückseite, dass man es selbst mit Brille kaum lesen kann, hätte ich es nicht gekauft.
Das ist für mich klare Verbrauchertäuschung!
Verbraucher aus Selters-Haintchen vom 10.11.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Hinweis „zubereitet“ leicht zu übersehen: Die Nährwerte beziehen sich nicht auf das Trockenprodukt, sondern auf das zubereitete Porridge. Das beschönigt die Nährwerte extrem.
Darum geht’s:
Auf dem „Schoko Porridge“ der Marke Golden Bridge stehen auf dem seitlichen Karton die Nährwertangaben. Die Titelzeile der Tabelle lautet „durchschnittliche Nährwerte (zubereitet)“. Danach folgen die Angaben „je 100 g“ und „1 Portion (225 g)“.
Die zubereitete Portion besteht aus einem Beutel à 65 Gramm Hafer-Porridge und 160 Milliliter Wasser.
Der Zuckergehalt liegt bei 6,8 Gramm pro 100 Gramm zubereitete Hafermahlzeit. Eine Portion enthält 15 Gramm Zucker.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird, können sich die Nährwerte auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Position des Hinweises „(zubereitet)“ in der Nährwerttabelle ist ungünstig. Beim Lesen der Angaben „je 100 g“ kann dieser relevante Hinweis leicht übersehen werden. Durch den Bezug der Nährwerte auf 100 Gramm des zubereiteten Produktes liegen die Kalorien-, der Zucker- und Fettgehalt deutlich niedriger als bei 100 Gramm der Trockenware. So werden der Kaloriengehalt und kritische Nährstoffe „gesund gerechnet“: 128 Kilokalorien und 6,8 Gramm Zucker pro 100 Gramm Porridge klingen harmlos. Tatsächlich liefert das Trockenprodukt pro 100 Gramm aber etwa 440 Kilokalorien rund 23 Prozent(!) Zucker. Das sollten Kund:innen auf den ersten Blick erkennen können.
Um Produkte am Verkaufsregal untereinander zu vergleichen, sind die Nährwerte bezogen auf das Trockenprodukt unerlässlich. Nur so lässt sich solch ein zuckerreiches Produkt schnell von zuckerärmeren Alternativen unterscheiden.
Fazit:
Die Firma sollte zusätzlich zu den Nährwerten für das zubereitete Porridge die Werte für das Trockenprodukt ergänzen. Beide Angaben sollten eindeutig zuzuordnen sein.
Stellungnahme der Kreta Food GmbH & Co. KG, Lehrte
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27. November 2025 liegt keine Antwort vor.





