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Dürfen sich Nährwertangaben auf das zubereitete Produkt beziehen?

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Dürfen sich Nährwertangaben auf das zubereitete Produkt beziehen?

Frage

Die Kalorienangabe „117 kcal pro 100 g zubereitet“ auf einem Fertiggericht (Nudeln mit Soße) ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar und intransparent. Es wird nicht klar angegeben, ob zum Beispiel die zusätzlich geforderte Butter (30 g) in diese Angabe einbezogen wurde oder nicht. 

Was aus meiner Sicht problematisch ist: Die Kalorienangabe bezieht sich auf das zubereitete Produkt – doch durch Zugabe von Wasser und variierende Zubereitung (zum Beispiel längeres oder kürzeres Abtropfen der Nudeln) kann das Endgewicht stark variieren. So verschätzt man sich leicht bei den Kalorien.

Müsste hier nicht zusätzlich eine klare und vollständige Nährwertangabe des „unverarbeiteten Produkts“ pro 100 g bereitgestellt werden – also bezogen auf die Trockenmischung ohne Wasser, ohne Butter, damit eine neutrale Berechnung überhaupt möglich ist? 
Verbraucher aus Hamburg vom 13.06.2025

Antwort

Tatsächlich ist es rechtlich zulässig, die Nährwerte auf das zubereitete Produkt zu beziehen. Voraussetzung ist, dass auf der Verpackung ausreichend genaue Angaben zur Zubereitung stehen. 

In der Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, wie die Nährwerte für Lebensmittel berechnet und angegeben werden müssen. In der Regel müssen sie sich auf 100 Gramm Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs beziehen. 

In bestimmten Fällen dürfen Anbieter die Nährwerte auf das zubereitete Lebensmittel beziehen. Für ein Fertiggericht wie von Ihnen beschrieben, kann das durchaus sinnvoll sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise macht. Auf diese Angaben müssen sich die Nährwerte beziehen. Wenn die Butter laut Anleitung zugegeben werden soll, muss sie unserer Auffassung nach auch bei den Nährwerten mitberechnet werden

Es ist außerdem möglich, freiwillig Angaben zu beiden Varianten zu machen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit haben beide Varianten – sowohl die Angabe der Nährwerte bezogen auf das Trockenprodukt als auch die Angabe der Nährwerte bezogen auf das zubereitete Produkt – ihre Vorteile und Schwächen. Am verbraucherfreundlichsten ist es aus unserer Sicht, wenn beide Angaben auf der Verpackung stehen. So können Personen, die sich genau an die Vorgaben halten, leicht die Nährwerte des zubereiteten Lebensmittels erkennen. Aber auch Verbraucher:innen, die die Zubereitungsempfehlung abwandeln möchten, können mit den Angaben für das Trockenprodukt die Nährwerte mit denen von ähnlichen Erzeugnissen vergleichen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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