Ein Großteil der Teilnehmenden (80 Prozent) war der Ansicht, das Hafer-Früchte-Müsli dürfe als ballaststoffhaltig beworben werden. Mit 7,8 Gramm Ballaststoffen pro 100 Gramm hat es den höchsten Ballaststoffanteil der drei abgebildeten Beispiele.
Hingegen glaubte nur knapp ein Viertel der Befragten, dass die Werbung mit Ballaststoffen für helles Toastbrost (25 Prozent) oder für Cornflakes (24 Prozent) zulässig ist.
Tatsächlich erfüllen alle drei Lebensmittel rechnerisch die Vorgabe für die Werbung als Ballaststoffquelle, zum Beispiel „enthält Ballaststoffe“. Sie enthalten mindestens 3 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm.
Allerdings müssen Lebensmittel laut der Health-Claims-Verordnung (Artikel 5) eine weitere Voraussetzung erfüllen, um Werbung mit Nährwerten tragen zu dürfen: Eine Menge des Lebensmittels, „deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann“, muss eine signifikante, also bedeutende Menge des Nährstoffs liefern.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese Voraussetzung beim Toastbrot und bei den Cornflakes nicht erfüllt. Diese Ansicht teilt ein Großteil der Befragten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt 25 Gramm Ballaststoffe am Tag. Üblicherweise wird eine signifikante Menge für Nährstoffe mit 15 Prozent der empfohlenen Tagesmenge angesetzt. Das wären 3,75 Gramm Ballaststoffe. Diese Menge erreichen Toastbrot und Cornflakes nicht: Die auf den Verpackungen angegebenen Portionsgrößen liefern deutlich weniger Ballaststoffe. Selbst bei größer angesetzten Verzehrsmengen wie 2 bis 3 Scheiben Toast oder 50 Gramm Cornflakes ist die Ballaststoffmenge nicht ausreichend.
Das Hafer-Früchte-Müsli liegt eher in dem erforderlichen Bereich, aber für die angegebene Portionsgröße ebenfalls unter 3,75 Gramm Ballaststoffen.
An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 899 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 04.02. bis zum 22.04.2026.