Angeblich ungesüßtes Kaffeegetränk mit Karamellzuckersirup
Frage
Ich habe ein Kaffeegetränk gekauft, das als "ungesüßt" beworben wird. Im Zutatenverzeichnis steht: 80 % fettarme Milch, 19 % Arabica-Kaffee, Karamellzuckersirup, …“. Laut Nährwerttabelle enthält es 9,1 Gramm Zucker pro Becher (260 g).
Wenn es als ungesüßt beworben wird, wie kann es Karamellzuckersirup und 9,1g Zucker enthalten? Das klingt für mich nach Verbrauchertäuschung!
Verbraucher aus Hessen vom 08.07.2025
Antwort
Der Zucker in der Nährwerttabelle scheint aus dem natürlich enthaltenen Milchzucker zu stammen, denn das Getränk besteht zu 80 Prozent aus Milch. Laut Zutatenliste kann es maximal ein Prozent Karamellzuckersirup enthalten. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Menge eine süßende Wirkung hat. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann die Angabe „ungesüßt“ aber irritieren, wenn im Zutatenverzeichnis „Karamellzuckersirup“ steht.
Für die Angabe „ungesüßt“ gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung. Ein Süßen mit Zucker wäre demnach unzulässig.
Karamellzuckersirup wird aus Zuckerlösung hergestellt. Ein Teil des Zuckers bildet bei der Karamellisierung Substanzen, die den typischen Karamellgeschmack und eine dunkle Farbe bilden. Der Zuckeranteil verringert sich dadurch. Karamellzuckersirup wird häufig nur in kleinen Mengen zur Aromatisierung oder Färbung zugesetzt. Größere Mengen hingegen können zu einem süßen Geschmack beitragen. Das von Ihnen genannte Getränk kann aufgrund der anderen Zutaten maximal ein Prozent Karamellzuckersirup enthalten.
In der Nährwerttabelle werden als „Zucker“ alle Einfach- und Zweifachzucker in einem Lebensmittel zusammengerechnet, auch die natürlichen Zucker aus Milch oder Obst.
Bei dem von Ihnen genannten Kaffeegetränk ist davon auszugehen, dass der Zucker in der Nährwerttabelle praktisch komplett aus der Milch stammt. Denn pure Milch enthält von Natur aus im Durchschnitt fünf Gramm Milchzucker pro 100 Gramm. Besteht das Getränk zu 80 Prozent aus Milch, so enthält es etwa 4 Gramm Zucker in 100 Gramm. Laut Ihrer Beschreibung enthält das Getränk 9,1 Gramm Zucker pro Becher, das sind 3,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Das ist weniger als wir für den Milchzucker berechnet haben. Der Karamellzuckersirup kann daher nicht nennenswert zum Zuckeranteil beitragen.
Fragen und Meldungen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen bei der Angabe „ungesüßt“ oder „ohne Zuckerzusatz“ keine zuckerreichen Zutaten im Zutatenverzeichnis erwarten. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit gut nachvollziehbar. Anbieter sollten erklären, für welchen Zweck sie den Karamellzuckersirup einsetzen, zum Beispiel durch die Angabe „färbender Karamellzuckersirup“.
Im Zweifelsfall müssen Gerichte entscheiden, ob eine Täuschung vorliegt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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