„Sahne Eierpunsch“ ohne Ei
Zusammenfassung
Auf dem Etikett springt der Name „Sahne Eierpunsch“ ins Auge. Allerdings scheinen keine Eier enthalten zu sein. Die Katlenburger Kellerei sollte auf der Schauseite eindeutig kennzeichnen, ob das Getränk Ei enthält.
Lebensmittelklarheit liegt ein überarbeitetes Etikett vor, das aber nicht eindeutig klarstellt, dass keine Eier enthalten sind.
Beschwerde
Der „Sahne Eierpunsch“ kommt gänzlich ohne Ei daher, was erst in der Bezeichnung erkennbar wird. Jedoch geht man wohl bei einem als „Klassiker“ deklarierten „Sahne Eierpunsch“ nicht davon aus, erst auf der Rückseite zu erfahren, dass kein Ei enthalten ist.
Verbraucherin aus Blankenfelde vom 23.10.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Bei einem „Sahne-Eierpunsch“ sollte auf den ersten Blick erkennbar sein, ob das Getränk Ei enthält.
Darum geht’s:
Die Katlenburger Kellerei nennt ihr Getränk „Sahne Eierpunsch“ und kennzeichnet das Produkt als „Klassiker“. Diese Angaben sind auch auf der Rückseite zu lesen. Vor dem dunklen Hintergrund des Etiketts steht prominent der weiß gedruckte Schriftzug „Sahne Eierpunsch“. Ein Hinweis am linken Seitenrand in goldener Farbe hebt sich aufgrund des geringen Farbkontrastes und der verwendeten Schriftart kaum ab. Er lautet „mit leckerem Eierpunsch-Geschmack“.
Auf der Rückseite steht ebenfalls der Name „Sahne Eierpunsch“. Weiter heißt es im Textabsatz auf dem rückseitigen Etikett: „Unter Verwendung von feiner Sahne und weiteren hochwertigen Zutaten zaubern unsere Kellermeister einen Klassiker […].“ Etwas darunter folgt die Bezeichnung: „Fruchtweinhaltiges Getränk mit Milch (5 %) und Sahne (2 %), konserviert, mit Farbstoff, enthält Sulfite und aromatische Bestandteile aus Mandeln und Walnüssen.
Durch das farblose Glas ist eine beigefarbene Flüssigkeit zu sehen. Das Getränk hat einen Alkoholgehalt von 9 Vol.-Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In seinem Beschluss erklärt der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) im Jahr 2021 Folgendes: „Der Begriff „Eierpunsch“ ist nicht rechtlich definiert. Nach traditionellen Rezepturen wird Eierpunsch unter Verwendung von Ei hergestellt. Eine abweichende Zusammensetzung ist eindeutig kenntlich zu machen.“
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname lässt Sahne und Eier als Zutaten für den Punsch erwarten. Die Angabe „Klassiker“ verstärkt den Eindruck, denn Eierpunsch wird traditionell mit Eiern hergestellt. Während Sahne als Zutat nachvollziehbar enthalten ist, tauchen Eier in der Bezeichnung „fruchtweinhaltige Getränk mit Milch und Sahne“ nicht mehr auf. Dass Eier nicht enthalten sind, sollte aus unserer Sicht jedoch auf den ersten Blick erkennbar sein.
Fazit:
Die Katlenburger Kellerei sollte auf der Schauseite eindeutig kennzeichnen, ob das Getränk Ei enthält.
Stellungnahme des Katlenburger Kellerei GmbH & Co. KG, Katlenburg-Lindau
Kurzfassung:
Unser Sahne-Eierpunsch ist inzwischen in einem geänderten Design mit der Deklaration „Mit feinem Aroma“ auf dem Frontetikett im Handel. Damit tragen wir dem in Leitsätzen beschriebenen Handelsbrauch Rechnung, der fordert, dass Zutaten, die ganz oder teilweise durch Aromen ersetzt werden, zum Beispiel „mit Aroma“ im Hauptsichtfeld des Produkts zu kennzeichnen sind.