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Kalorienangaben auf Wein: So sieht die neue Kennzeichnung aus

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Kalorienangaben auf Wein: So sieht die neue Kennzeichnung aus

Wie viel Zucker steckt im Glühwein und wie viele Kalorien hat mein Sekt? Das sollen Verbraucher:innen in Zukunft erfahren. Hersteller von Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen müssen ab dem 8. Dezember die Zutaten und Nährwerte ihrer Getränke angeben. Allerdings werden nur die Allergene sowie der Energiegehalt tatsächlich immer auf dem Etikett stehen. Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass die Anbieter die vollständigen Zutatenverzeichnisse sowie die komplette Nährwerttabelle auch elektronisch zur Verfügung stellen können.

Zutaten und Nährwerte auf alkoholischen Getränken bislang kaum zu finden

Bislang stehen auf den Etiketten alkoholischer Getränke ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent weder eine Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle. In Deutschland müssen lediglich Bier und Biermischgetränke ein Zutatenverzeichnis tragen. 
Mit der Neuregelung des Weinrechts wird nun die Angabe der Zutaten und Nährwerte für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse wie Glühwein europaweit Pflicht. Dabei gelten einige Sonderregelungen.

„E“ als Symbol für den Energiegehalt

Für die Angabe der Nährwerte wurde eine Ausnahmeregelung beschlossen, die so bislang noch für kein Lebensmittel gilt: So ist es zulässig, auf Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen nur den Energiegehalt anzugeben, markiert durch den Buchstaben „E“. Die vollständigen Nährwertangaben können auf elektronischem Weg – beispielsweise über einen QR-Code – bereitstellen.

Auch das Zutatenverzeichnis können Anbieter – mit Ausnahme der kennzeichnungspflichtigen Allergene – auf diesem Weg zur Verfügung stellen. Die Europäische Kommission hat in einer Bekanntmachung Details dazu veröffentlicht. So muss beispielsweise der QR-Code einen Hinweis wie „Zutaten und Nährwerte“ tragen, um verständlich zu machen, welche Informationen hinter dem QR-Code zu finden sind. Außerdem ist festgelegt, dass Anbieterfirmen bei Abruf der Informationen keine Nutzerdaten erheben dürfen.

Bislang nur vereinzelt Weine mit der neuen Kennzeichnung im Handel

Entsprechend der zugrundeliegenden EU-Verordnung gilt die Verpflichtung für alle Weine und weinhaltigen Getränke, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden. Als Herstellung gilt hier das Erreichen der jeweiligen Alkoholgrenze. Da die Weine des Jahrgangs 2023 – mit Ausnahme der Eisweine – bereits hergestellt sind, sind sie nach Angaben des Deutschen Weinbauverbands e.V. noch nicht von der neuen Kennzeichnungsregelung betroffen.

Nach Beobachtungen von Lebensmittelklarheit sind vereinzelt bereits Weine mit der neuen Kennzeichnung im Handel.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten alkoholhaltige Getränke, wie alle anderen Lebensmittel, ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett tragen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Sonderregelung geschaffen, die den schnellen Produktvergleich beim Einkauf erschwert: Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung dürfen sich hinter einem QR-Code verbergen. Für die Angabe „Energie“ reicht auf dem Etikett ein „E“, was Verbraucher:innen bisher nicht kennen. Lebensmittelklarheit fordert daher die betroffenen Unternehmen auf, eine vollständige Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung auf das Etikett zu drucken.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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20.12.2023 - 09:12

Schön und gut -wenn man das entsprechende Handy hat ! Damit wird man als Nichtbesitzer solcher Handys ausgegrenzt.
KEINE gute Lösung !

Romy
19.12.2023 - 17:38

Sehr sehr schön! Da wir uns ketogen ernähren, aber auch hin und wieder mal einen Wein trinken, der am besten sehr kohlenhydratarm sein sollte, haben wir bisher immer auf die Bezeichnung „sehr trocken“ im Fachhandel geachtet, wo man auch direkt die Restsüße erfährt. Jetzt können wir nachschauen, ob auch die „Trockenen“ im Supermarkt ggf. in Frage kommen. Wir finden die neue Regelung sehr gut. Der QR Code, sollte aber lesbar sein. xD

Rainer Z.
09.12.2023 - 19:06

Längst überfällig!
Vor allem der Zuckergehalt und der Kaloriengehalt!

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