Das ärgert beim Einkauf:

Paulus Genussmanufaktur Feinste Bohnen im Speckmantel

Die auf der Verpackung abgebildeten Bohnen im Speckmantel weichen deutlich vom tatsächlichen Inhalt ab.
getaeuscht

Die Verpackung zeigt Bohnenröllchen im Speckmantel, wobei die Bohnen deutlich über den Speck hinausragen. Zusätzlich wirbt der Anbieter mit „Handarbeit“. Verbraucher:innen können daher erwarten, dass der Anbieter bis auf die Enden abgeschnittene Bohnen für die Röllchen verwendet. Tatsächlich finden sich in der Verpackung jedoch nur kleine Bohnenröllchen aus geschnittenen Bohnenstücken. Sie weichen deutlich von der Abbildung ab. Der Anbieter sollte die Abbildung auf der Verpackung dem tatsächlichen Inhalt anpassen.
Der Anbieter hat eine Änderung für die Verarbeitung der Bohnen angekündigt.

Ich habe mir für knapp 5 € im Handel „Feinste Bohnen im Speckmantel“ von Paulus Genussmanufaktur gekauft.
Beim Öffnen der Verpackung traute ich meinen Augen nicht. Die Verpackung entspricht wohl der ursprünglichen Produktion. Offensichtlich hat man von den 8 Röllchen ursprünglicher Form 4 Stück halbiert und daraus 8 gemacht. […] Das ist eine Täuschung der Verbraucher.
Verbraucher aus Trier vom 22.08.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter weckt mit der Abbildung und dem Hinweis auf „Handarbeit“ eine falsche Erwartung an die „Feinste Bohnen im Speckmantel“.

Darum geht’s:

Das Produkt „Paulus Genussmanufaktur Feinste Bohnen im Speckmantel“ bildet auf der Schauseite mehrere Bohnenröllchen im Speckmantel auf einem Holzbrett ab. Dabei ragen die Bohnen an beiden Seiten des Speckmantels deutlich heraus. Neben dem Produktfoto ist eine Art Siegel mit dem Text „100 %Handarbeit aus Deutschland“ aufgedruckt. Insgesamt ist die Verpackung in natürlichen Brauntönen gestaltet. Die Bohnenröllchen in der Verpackung sind aus wesentlich kürzeren Bohnenstücken hergestellt und wirken kleiner als die abgebildeten Röllchen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite platziert der Anbieter ein Foto von Bohnen im Speckmantel, die wie „selbst gemacht“ aussehen. Für die Bohnenröllchen verwendet der Anbieter jedoch statt langer, nahezu ganzer Gemüsebohnen, tatsächlich nur kurze Bohnenabschnitte. Diese erinnern eher an die Verwendung von Brechbohnen und eine industrielle Verarbeitung, als an „Handarbeit“.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Abbildung auf der Verpackung dem tatsächlichen Inhalt anpassen.

Stellungnahme der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gemeinnützige GmbH, Merzig/Saar

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Der Anbieter teilt mit, dass die Kundenmeinung nicht bestätigt werden könne. Die verarbeiteten Bohnen seien kurze, egalisierte Bohnen, die dem mittig gewickelten Speck fast nicht überstehen würden. Zukünftig sollen längere Bohnen eingesetzt werden, so dass die Bohnen der Speckwicklung links und rechts überstehen. Somit soll das vorgefundene Endprodukt dem abgebildeten Serviervorschlag nochmals sehr nahekommen.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an zukünftig längere Bohnen einzusetzen.