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Serviervorschläge sind oft unpassend

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Serviervorschläge sind oft unpassend

Appetitliche Bilder auf Lebensmittelverpackungen sollen zum Kauf anregen. Häufig sind sie mit dem Hinweis „Serviervorschlag“ gekennzeichnet. Doch die Angabe wird nicht immer dem Wortsinn entsprechend eingesetzt. Das zeigt ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit, für den mehr als 40 Produkte untersucht wurden. Dabei fielen 16 Verpackungen auf, bei denen der Hinweis besonders unpassend erschien. In vielen Fällen zeigt der angebliche Serviervorschlag Zutaten des Produkts oder unrealistische Produktabbildungen. Häufig ergibt der Hinweis in Verbindung mit der Abbildung keinen Sinn. 

Beschönigte Produktabbildung als „Serviervorschlag“

Vielfach ärgern sich Verbraucher:innen über Abbildungen, die falsche Erwartungen wecken, weil sie das Produkt unrealistisch darstellen. Der Hinweis „Serviervorschlag“ reicht offenbar nicht, um den falschen Eindruck zu verhindern. Das zeigen unter anderem Beschwerden bei Lebensmittelklarheit. 

Im Marktcheck wird am Beispiel eines Geflügelsalates deutlich: Der Serviervorschlag zeigt nicht, wie das Produkt angerichtet werden kann, sondern stellt den Packungsinhalt unrealistisch dar. Denn die Verpackung zeigt den Geflügelsalat , auf dem zusätzlich die Zutaten des Salats, nämlich Mandarinen-, Ananas-, Champignon- und Geflügelstücke, drapiert sind. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit passt der Hinweis „Serviervorschlag“ in diesem Fall nicht. Vielmehr handelt es sich um eine beschönigte Produktabbildung, die deutlich appetitlicher aussieht als der Inhalt.

Ähnlich missverständlich können Abbildungen sein, die einzelne Zutaten des Lebensmittels zeigen oder sogar nur auf die Geschmacksrichtung hinweisen. Auch hier ist der Hinweis „Serviervorschlag“ meist fehl am Platz, wie der Marktcheck zeigt: Beispielsweise werden Fruchtabbildungen auf aromatisierten Lebensmitteln als „Serviervorschlag“ getarnt. Denn echte Früchte sind hier meist nicht oder nur in minimaler Menge enthalten. Auch wenn auf einer Keksverpackung  ausschließlich frische Aprikosen abgebildet sind, die tatsächlich nur in geringer Menge in der Füllung stecken, wirkt der Hinweis deplatziert.

In einigen Fällen erscheint der Hinweis „Serviervorschlag“ in Verbindung mit der Abbildung geradezu absurd, wie einige Beispiele des Marktchecks zeigen: So ist auf einer Verpackung mit Traubenzucker lediglich die Silhouette einer Joggerin abgebildet. Welchen Sinn der Hinweis hier haben soll, ist nicht erkennbar .   

„Serviervorschlag“ ist rechtlich nicht definiert

Eine rechtliche Definition des Begriffs „Serviervorschlag“ gibt es nicht. Viele Anbieter verwenden diesen Hinweis, wenn die Abbildung nicht dem Inhalt entspricht. Der Marktcheck zeigt allerdings, dass die Angabe „Serviervorschlag“ oft nicht dem Wortsinn entsprechend eingesetzt wird. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Unternehmen bei Abbildungen unterschiedlichster Art durch den Hinweis rechtlich absichern wollen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Produktabbildungen realistisch sein und dürfen keine falschen Erwartungen über Zutaten im Produkt wecken. Dem Marktcheck zufolge ist der Hinweis „Serviervorschlag“ oft unpassend und trägt daher nicht zur Klarheit bei. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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