Mindesthaltbarkeitsdatum kaum zu finden und zu lesen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Das Zweierpack „Gazi Grill- und Pfannenkäse“ trägt ein Mindesthaltbarkeitsdatum in schwarzer Schrift auf dunkelbraunem Karton. Der Kontrast zwischen Schrift und Untergrund ist so minimal, dass das Datum kaum zu finden und zu lesen ist.
Die Firma Garmo sollte für ein gut lesbares und leicht aufzufindendes Mindesthaltbarkeitsdatum sorgen. Eine Änderung hat der Anbieter bereits angekündigt.
Beschwerde
Die zwei Scheiben Grillkäse sind in Folie verschweißt. Beide Scheiben sind in einer Pappkarton-Umverpackung, die nicht durchsichtig ist.
Auf dieser Umverpackung steht auf keiner Seite (Vor-/Rückseite, noch auf den Seitenlaschen) das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
Als Kunde muss ich also erst die Umverpackung öffnen, um das MHD, das auf der Folie aufgedruckt ist, zu erkennen. Auch für das Marktpersonal ist es schwer, hier abgelaufene Lebensmittel zu erkennen.
Verbraucher aus Klosterlechfeld vom 12.06.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kaum zu finden und schwer zu entziffern, da der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund zu gering ist. So kann es seinen Zweck kaum erfüllen.
Darum geht’s:
Zwei Scheiben des „Gazi Grill- und Pfannenkäse“ sind in Folie eingeschweißt und stecken in einem Pappkarton. Auf einer Längsseite des Kartons steht im Fließtext aus mehreren Sprachen der Hinweis „mindestens haltbar bis: siehe Seitenlasche“. Auf der anderen Längsseite des Kartons steht in schwarzer Schrift auf dunkelbraunem Untergrund das Datum „28.09.25“. Durch den fehlenden Kontrast zwischen schwarzer Schrift und dunkelbraunem Karton ist der Aufdruck schwer zu erkennen und zu lesen.
Auf den innenliegenden, durchsichtigen Folienbeuteln steht das Datum jeweils noch einmal und ist gut lesbar.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar stehen sowie dauerhaft angebracht sein. Mit „Lesbarkeit“ ist auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund gemeint.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es geht gar nicht, dass Kaufinteressierte das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht finden und lesen können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss als Pflichtangabe auf den ersten Blick erkennbar sein.
Fazit:
Die Firma Garmo sollte für ein gut lesbares und leicht aufzufindendes Mindesthaltbarkeitsdatum sorgen.
Stellungnahme der Garmo AG, Stuttgart
Kurzfassung:
Vielen Dank für den Hinweis. Um die Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums zu verbessern, werden wir künftig einen weißen Hintergrund auf der Verpackung hinterlegen, auf dem das MHD klar erkennbar ist. Die Umstellung erfolgt mit der nächsten Verpackungsproduktion.
Ergebnis
Die Garmo AG will gegen Jahresende 2025 neues Verpackungsmaterial drucken und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf ein weißes Feld drucken. Eine Ansicht der geänderten Verpackung liegt Lebensmittelklarheit im September 2025 noch nicht vor.