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Kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Online-Bestellung

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Kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Online-Bestellung

Frage

Ich habe Ende Juli in einem Online-Shop eine größere Menge Schokoladenartikel bestellt. Erst bei Erhalt der Ware stellte ich fest, dass ein Teil der Produkte bereits im August, also weniger als einen Monat nach Lieferung, abläuft. 
Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) erfolgte zwar auf der Produktseite – jedoch nicht auffällig hervorgehoben, sondern in einem separaten, unscheinbaren Infoblock, der bei allen Produkten – auch bei lange haltbaren – in gleicher Form erscheint. Dadurch wird nicht klar ersichtlich, dass es sich um besonders kurz haltbare Ware handelt.
Meine Reklamation wurde vom Kundenservice mit dem Hinweis abgelehnt, dass in den AGBs für Ware mit kurzem MHD das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Ist das in Ordnung? Für mich war die Kennzeichnung nicht ausreichend. 
Verbraucher aus Senden vom 13.08.2025

Antwort

Für leicht verderbliche Ware und Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Schokolade ist aber nicht leicht verderblich, sondern meist lange haltbar. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Händler deutlich kennzeichnen, wenn sie Lebensmittel mit einer erheblich kürzeren Haltbarkeit als üblich anbieten. 

Für die meisten Lebensmittel, die Sie online kaufen, gilt das normale Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Widerruf erklären. Dafür müssen Sie keinen Grund nennen. Sie können die Ware zurückschicken. 

Für leicht verderbliche Ware und für Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum bald abläuft, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das betrifft beispielsweise gekühlte Milchprodukte oder Wurstwaren. Es kann sich auch um Lebensmittel handeln, die eigentlich gut lagerfähig sind, aber kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) stehen.

Dass verpackte Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHDs im Online-Shop verkauft werden, ist ein besonderer Fall. Denn Kund:innen können bei Internetbestellungen eine übliche Beschaffenheit der Ware erwarten. Dazu gehört auch eine übliche Haltbarkeit. 

Normalerweise ist das MHD keine Pflichtangabe im Online-Shop. Das Datum müsste aber gekennzeichnet werden, wenn die Haltbarkeit unüblich kurz ist. 

Zwei Fragen spielen für die Beantwortung Ihrer Frage eine Rolle:

1.    Ist eine dreiwöchige Haltbarkeit der Schokolade so kurz, dass kein Widerrufsrecht besteht?
2.    Ist der Hinweis auf die kurze Haltbarkeit im Online-Shop ausreichend deutlich, sodass dies bei Kaufabschluss klar wird? 

Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Im Zweifelsfall sind solche Fälle nur durch ein Gerichtsverfahren zu klären.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen Anbieter ein unüblich kurzes MHD im Online-Shop deutlich kennzeichnen – diese Information darf nicht zwischen vielen anderen „untergehen“. Das gilt insbesondere, wenn der Shop das Widerrufsrecht für die Ware ausschließt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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DA
12.03.2025 - 19:22

Ich finde diese Darstellung einseitig.
1. Ein MHD ist kein Verbrauchsdatum. Und auch kein Verfallsdatum. Und auch kein Ablaufdatum.
2. Mindestens haltbar bis... und nicht tödlich ab...
3. Lebensmittelverschwendung anprangern, aber dann sagen, das MHD gehöre zu den wichtigen Eigenschaften.

Ich denke, die Lösung liegt wie immer in der Mitte:
a) Lebensmittel mit Verbrauchsdatum dürfen gar nicht in den Onlineverkauf.
b) Lebensmittel mit MHD sind -- eine gute Übersicht hierzu findet sich bei den Tafeln -- oft noch mehr 1 Jahr über das MHD geschmacklich
einwandfrei. Dosen mit Ringpull können früher verdorben sein, als das MHD angibt. Sauer Eingelegtes ist Jahrzehnte einwandfrei.

Hier hilft nur der eigene Verstand: riechen, schmecken und jede Menge Gekd sparen und jede Menge Lebensmittel sinnvoll verwenden.

Die Lebensmittelverschwendung in Deutschland, nur weil der eigene Verstand ausgeschaltet wird, ist eine Schande für uns Alle.

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