Das ärgert beim Einkauf:

K-Classic Delikatess Mayonnaise mit 80 % Rapsöl

Das Mindesthaltbarkeitsdatum steht in schwarzer Schrift auf blauem Grund und ist insgesamt schwer zu entziffern.
getaeuscht

Der Anbieter druckt das Mindesthaltbarkeitsdatum in schwarzer Schrift auf den blauen Deckel der Flasche mit „Delikatess Mayonnaise“. Zusätzlich besteht die Schrift aus Punkten. Es ergibt sich insgesamt ein geringer Kontrast, was die Lesbarkeit deutlich einschränkt. Gerade Pflichtangaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum müssen für Verbraucher:innen jedoch gut lesbar sein. 
Der Anbieter sollte durch die Farbgestaltung eine gute Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums sicherstellen.

Das MHD ist (laut Hinweis auf dem Rücketikett) auf dem Deckel aufgedruckt. Da dieser aber dunkelblau ist und der Text schwarz, kann von Kontrast keine Rede sein. Der Text ist absolut unlesbar. Man kann nur erahnen, dass da überhaupt etwas steht.
Erst zuhause (mit starker Zusatzbeleuchtung!) war es dann zu lesen. Ein eigentlich guter Druck, aber eben schwarz auf sehr dunklem Blau.
Verbraucher aus Schwetzingen vom 15.04.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kaum zu entziffern, denn der Kontrast der schwarzen Schrift auf blauem Grund reicht hierfür nicht aus. Gerade Pflichtangaben wie die Zutatenliste müssen für Verbraucher:innen gut lesbar sein.

Darum geht’s:

Das rückseitige Etikett der „K-Classic Delikatess Mayonnaise“ weist im selben Sichtfeld wie die Zutatenliste auf das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Deckel hin. Dort stehen mehrere Ziffernfolgen, an erster Stelle das Mindesthaltbarkeitsdatum. Durch den fehlenden Kontrast und der gepunkteten Schrift sind die Angaben schlecht lesbar.

Das ist geregelt:

Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht werden. Das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Gerade Pflichtangaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum stellen eine wichtige Informationsquelle dar, die der Hersteller gut sichtbar und lesbar zur Verfügung stellen muss. Der geringe Kontrast der Schriftfarbe zum Hintergrund in Verbindung mit der gepunkteten Schrift erfüllt diese Anforderungen nicht ausreichend.

Fazit:

Der Anbieter sollte durch die Farbgestaltung eine gute Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums sicherstellen.

Stellungnahme HOMANN Feinkost GmbH, Bad Essen

Unsere Rückstellmuster sowie die Produktionsaufzeichnung der von Ihnen genannten Charge zeigen keinerlei Auffälligkeiten im diesbezüglichen Druckbereich. 
Gerne nehmen wir aber Rückmeldungen unserer Verbraucherinnen und Verbraucher zum Anlass, bestehende Prozesse auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen.

Ergebnis

Der Hersteller hat eine Prüfung auf mögliche Verbesserungen angekündigt.