Mindesthaltbarkeitsdatum auf Getränkeflasche schwer lesbar
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in weißer, halbtransparenter Schrift auf der durchsichtigen PET-Flasche eingraviert. Durch den geringen Kontrast ist das Datum schwer zu finden und je nach Lichteinfall kaum lesbar. Das orangefarbene Getränk in der Flasche verbessert den Kontrast nicht wesentlich. Zudem ist der Hinweis, an welcher Stelle das Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist, leicht zu übersehen. Er taucht in einem Fließtext auf der Rückseite auf. Der Anbieter hat eine Änderung des Aufdrucks angekündigt, um eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen. Der Anbieter sollte eine gute Auffindbarkeit und Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums sicherstellen.
Beschwerde
Das Haltbarkeitsdatum ist sehr sehr schlecht zu finden, da durchsichtiger Aufdruck auf durchsichtiger Plastikflasche und schlecht lesbar.
Aber es erst einmal ausfindig zu machen, ist der Punkt.
Verbraucherin aus Duisburg vom 25.05.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Mindesthaltbarkeitsdatum in halbtransparenter Schriftfarbe auf einer durchsichtigen Flasche aufzuprägen, ist nicht akzeptabel. Pflichtangaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum müssen gut lesbar sein.
Darum geht’s:
Die Gering Bunte Getränkeindustrie bietet das Multivitamin Fruchtsaftgetränk „Christinen Multivitamin“ in einer PET-Flasche an. Das Etikett führt auf der Rückseite der Flasche Bezeichnung, Zutatenliste und weitere Informationen in einem Fließtext auf. Dort findet sich unter anderem der Hinweis: „Mindestens haltbar bis: siehe Aufdruck oben“. Das Mindesthaltbarkeitsdatum selbst ist auf der durchsichtigen Flasche mit heller halbtransparenter Schrift aufgeprägt. Die Angabe ist schwer zu finden und zu entziffern. Das orangefarbene Getränk verbessert den Kontrast kaum.
Das ist geregelt:
Sämtliche Pflichtkennzeichnungen, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht werden. Das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht ist es Verbraucher:innen nicht zuzumuten, das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Flasche zu suchen. Es sollte leicht auffindbar und gut zu lesen sein, was bei „Christinen Multivitamin“ nicht zutrifft. Zum einen ist der Hinweis „Mindestens haltbar bis: siehe Aufdruck oben“ ungenau, zudem in einen Fließtext eingebettet und kann daher leicht übersehen werden. Weiterhin ist das Datum durch den geringen Kontrast zum Hintergrund kaum zu finden und je nach Lichteinfall schwer lesbar.
Fazit:
Der Anbieter sollte eine gute Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums sicherstellen.
Stellungnahme der Gering Bunte Getränkeindustrie, Bielefeld
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Durch eine technische Änderung haben wir die Lesbarkeit verbessert. Im Zuge der anstehenden Neugestaltung des Multivitaminetiketts werden wir die Beanstandung von Ihnen mit aufnehmen und umsetzen. Auf dem Etikett werden wir dem Verbraucher die Information mit dem Hinweis „mindestens haltbar bis: siehe oberhalb des Etikettenrandes“ geben, wo er das MHD-Datum auf der Flasche erstehen kann.
Ergebnis
Der Anbieter hat eine Neugestaltung des Etiketts und eine bessere Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums angekündigt. Lebensmittelklarheit wird die Neugestaltung prüfen, wenn die geänderten Flaschen im Handel erhältlich sind.