„Landfein Stracciatella Quark“ ohne Quark als Zutat
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Produktname „Stracciatella Quark mit Schokoraspeln“ weist auf Speisequark als Zutat hin. In der Zutatenliste und der Bezeichnung taucht jedoch nur der Begriff Frischkäse auf. Frischkäse und Speisequark sind nicht dasselbe: Für Speisequark gelten besondere Qualitätsanforderungen, beispielsweise zu Eiweiß- und Trockenmassegehalt. Entsprechend können Verbraucher:innen unterschiedliche Erwartungen an „Quark“ und „Frischkäse“ haben.
Die Anbieterfirma sollte das Dessert nicht „Stracciatella Quark“ nennen, wenn kein Speisequark in der Zutatenliste steht.
Beschwerde
Ich habe Landfein Stracciatella Quark gekauft und ein Dessert aus Frischkäse bekommen, mit Null Quarkgeschmack. Da hätte ich in einen Frischkäse auch Zucker und Schokolade reinmachen können und hätte denselben Geschmack gehabt.
Verbraucherin aus Recklinghausen vom 10.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Stracciatella Quark mit Schokoraspeln“ passt nicht zu einem Dessert, das keinen Speisequark in der Zutatenliste aufführt.
Darum geht’s:
Die Elsdorfer Molkerei bietet das Produkt „Landfein Stracciatella Quark mit Schokoraspeln“ an. Laut Bezeichnung auf der Becherseite handelt es sich um ein „Dessert aus Frischkäse […]“. Die Zutatenliste führt Frischkäse und weitere Zutaten auf, jedoch keinen Speisequark.
Das ist geregelt:
Die Käseverordnung definiert die Gruppe „Frischkäse“ nach den Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. So legt die Verordnung für die Standardsorte „Speisequark“ unter anderem fest, dass dieser lediglich aus Milch, Sahne, Magermilch oder anfallender Molke hergestellt werden darf. Zusätzlich legt die Verordnung die Gehalte an Eiweiß und Trockenmasse für Speisequark fest. Erfüllt ein Frischkäse die Vorgaben für „Speisequark“, wird er als „Speisequark“ bezeichnet. Erfüllt er die Vorgaben nicht, lautet die allgemeinere Bezeichnung „Frischkäse“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Stracciatella Quark mit Schokoraspeln“ passt nicht zu einem Dessert, das Frischkäse und keinen Speisequark enthält. Sowohl Verbraucher:innen als auch die rechtlichen Vorgaben unterscheiden zwischen „Speisequark“ und „Frischkäse“. Der Produktname „Stracciatella Quark“ kann daher falsche Erwartungen wecken.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte das Dessert nicht „Stracciatella Quark“ nennen, wenn kein Speisequark in der Zutatenliste steht.
Stellungnahme der Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH, Elsdorf
Kurzfassung:
Die Bezeichnung „Quark“ steht nicht im Widerspruch zur lebensmittelrechtlichen Bezeichnung Frischkäse, wie in der Käseverordnung vorgeschrieben. Quark ist lebensmittelrechtlich nicht näher definiert, wird aber synonym als Frischkäse betrachtet. Die Bezeichnung „Quark“ hilft Verbrauchern bei der Kaufentscheidung. Die Deklaration des Produkts erfüllt alle rechtlichen Vorgaben, inklusive der Zutatenliste. Den Vorwurf, dass das Produkt nicht nach Quark schmeckt, können wir nicht nachvollziehen und weisen auf den hohen Sahneanteil hin.