„Quark Genuss“ ohne Quark als Zutat
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Produktname „Cremiger Quark Genuss“ weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Zutatenliste und der Bezeichnung taucht jedoch nur der Begriff Frischkäse auf. Das ist nicht dasselbe wie „Speisequark“. Für Speisequark gelten besondere Qualitätsanforderungen, beispielsweise zu Eiweiß- und Trockenmassegehalt. Entsprechend können Verbraucher:innen unterschiedliche Erwartungen an „Quark“ und „Frischkäse“ haben.
Der Anbieter sollte das Produkt nicht Quark nennen, wenn es tatsächlich eine Frischkäsezubereitung ist.
Beschwerde
Wenn ich das Produkt als „Quark Genuss“ kaufe, erwarte ich auch Quark im Becher. Dies ist leider nicht der Fall und ich fühle mich getäuscht.
Verbraucher aus Rheinfelden vom 29.06.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Cremiger Quark Genuss“ passt nicht. Denn Verbraucher:innen können bei diesem Namen Speisequark statt Frischkäse als Zutat erwarten.
Darum geht’s:
Die Firma Kaufland bietet unter der Eigenmarke K-Classic das Produkt „Cremiger Quark Genuss“ an. Den Wortbestandteil „Quark Genuss“ hebt Kaufland durch die Schriftgröße hervor. Ergänzend erfolgt der Hinweis „Vanille mit Joghurt mild verfeinert“ Laut Bezeichnung auf der Becherseite handelt es sich um eine „Frischkäsezubereitung mit natürlichem Bourbon Vanillearoma“. Die Zutatenliste führt Frischkäse und Joghurt, jedoch nicht Speisequark auf.
Das ist geregelt:
Die Käseverordnung definiert die Gruppe „Frischkäse“ nach den Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. So legt die Verordnung für die Standardsorte „Speisequark“ unter anderem fest, dass dieser lediglich aus Milch, Sahne, Magermilch oder anfallender Molke hergestellt werden darf. Zusätzlich legt die Verordnung die Gehalte an Eiweiß und Trockenmasse für Speisequark fest. Erfüllt ein „Frischkäse“ die Vorgaben für „Speisequark“, wird er als „Speisequark“ bezeichnet. Erfüllt er die Vorgaben nicht, lautet die allgemeinere Bezeichnung „Frischkäse“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Quark Genuss“ passt nicht zur Bezeichnung „Frischkäsezubereitung“. Sowohl Verbraucher:innen als auch die rechtlichen Vorgaben unterscheiden zwischen „Speisequark“ und „Frischkäse“. Der Produktname „Quark Genuss“ kann daher falsche Erwartungen wecken.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Produkt nicht Quark nennen, wenn es tatsächlich eine Frischkäsezubereitung ist.
Stellungnahme der Kaufland Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Neckarsulm
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 10.07.2025 liegt bisher keine Antwort vor.