Das ärgert beim Einkauf:

Der Name ist Progamm: „N°38 Erkältung“ wirkt wie ein Gesundheitsversprechen

Der Kieler Handelskontor vermittelt mit dem Namen des Tees den Eindruck, dass er vor Erkältungen schützt oder dabei hilft.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Kieler Handelskontor bietet unter der Marke 7Tea unter anderem den Kräutertee „N°38 Erkältung“ an. Den Namen einer Erkrankung als Produktname zu wählen, weckt die Erwartung, dass der Tee davor schützt oder dagegen hilft. Er kann leicht mit einem Arzneitee für Erkältungen verwechselt werden. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Werbung „… speziell für die kalte Jahreszeit entwickelt …“ beim Online-Angebot auf 7tea.de.
Die Firma sollte weder über den Produktnamen noch über die Werbung für den Tee auf einen Zusammenhang zu einer Erkältung anspielen.

Ich bin neulich auf den Tee „N°38 | Erkältung“ von 7TEA gestoßen und bin ein biss-chen stutzig geworden. Der Tee wird mit dem Namen „Erkältung“ verkauft, was ja schon ziemlich danach klingt, als würde er helfen, wenn man krank ist. Aber soweit ich weiß, darf man das doch eigentlich gar nicht so bewerben, oder?
Ich finde das ehrlich gesagt ein bisschen fragwürdig, weil man als Kunde ja denkt, das hilft wirklich gegen Erkältungen. Könntet ihr euch das mal anschauen?
Verbraucherin aus Hamburg vom 06.03.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Mit dem Produktnamen „Erkältung“ weckt der Kieler Handelskontor falsche Erwartungen an die Wirkungen des Tees.

Darum geht’s:

In seinem Online-Shop 7tea.de bietet der Kieler Handelskontor unter anderem den Kräutertee „N°38 Erkältung“ an. Den Bio-Tee aus Früchten, Blüten und Kräutern beschreibt die Firma mit „Unsere N°38 | Erkältung ist eine fruchtig-kräuterige Mischung, die speziell für die kalte Jahreszeit entwickelt wurde. Sie kombiniert herbe Hagebutte, knackigen Apfel, zitronenfrisches Lemongras, erfrischende Minze, Salbei, scharfe Brennnessel, duftenden Rosmarin und beruhigende Lindenblüten – ein wohlschmeckendes und nach Saunaaufguss duftendes Geschmackserlebnis.“ Den Produktnamen versteht die Verbraucherin als Hinweis, dass der Tee bei einer Erkältung hilft.

Das ist geregelt:

Kräutertees gibt es als Lebensmittel oder als Arzneitees im Handel. Es handelt sich um grundsätzlich unterschiedliche Produkte. 
Für Kräutertee als Lebensmittel gilt: Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffen und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Krankheitsbezogene Angaben sind nach der LMIV für Lebensmittel grundsätzlich verboten.
Gesundheitsbezogene Angaben sind in der Health Claims Verordnung (HCVO) geregelt. Alle Aussagen, die nicht ausdrücklich zugelassen sind, sind verboten. 
Für Arzneitees gilt: Das Produkt ist wie ein Medikament gekennzeichnet, beispielsweise müssen die Bezeichnung Arzneitee, ein Anwendungsgebiet, die Art und Dauer der Anwendung und mögliche Nebenwirkungen auf der Verpackung stehen. Im Falle eines „Erkältungstees“ als Arzneitee ist das Anwendungsgebiet zum Beispiel „Erkältungskrankheiten fiebriger Art“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname N°38 Erkältung und der Bezug zur kalten Jahreszeit wecken eine falsche Erwartung an die Wirkungen des Tees. Ein Tee kann weder einer Erkältung vorbeugen noch sie beseitigen. Der Tee kann leicht mit einem „Erkältungstee“ als Arzneitee verwechselt werden, der genau zu diesem Zweck dient, Erkältungssymptome wie Fieber und Kopfschmerzen zu lindern.

Fazit:

Die Firma sollte weder über den Produktnamen noch über die Werbung für den Tee auf einen Zusammenhang zu einer Erkältung anspielen.

Stellungnahme der Kieler Handelskontor GmbH, Kiel

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass der Tee als Mischung für die kalte Jahreszeit beworben werde. Es werde nicht behauptet, dass er eine medizinische Wirkung habe oder gegen Erkältungen helfe. Die Aussagen auf der Website und in sozialen Medien seien nicht irreführend oder täuschend.

Ergebnis

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot des Anbieters informiert.