Das ärgert beim Einkauf:

Aufgebauschte Wach-Werbung für eine Schwarztee-Mischung

Für die Teemischung „Infused Energy Black Edition“ wirbt die Firma mit übertriebenen Wirkungsversprechen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma Infused Energy wirbt für ihr Produkt mit einer „Kombination aus natürlichem Koffein und wertvollen Pflanzenstoffen“. Zum Beispiel wird versprochen, dass der Tee für einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden wach macht. Laut den Aussagen auf der Packung soll das Getränk „den Körper auf Höchstleistungen“ bringen. Für Koffein sind solche Aussagen bereits verboten und für die vorliegende Teemischung nicht einmal beantragt.  
Die Firma sollte sämtliche gesundheitsbezogenen Aussagen für das Getränk entfernen.

Beschreibung für Infused Energy Black Edition – Cherry Chai: „Durch die Kombination aus natürlichem Koffein und wertvollen Pflanzenstoffen bleiben koffeintypische Nebenwirkungen wie Nervosität, innere Unruhe und Herzrasen aus. Du fühlst dich wach, fit, innerlich ruhig – und das über einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden.“ […]
Gibt es gültige Claims für das Ausbleiben von „koffeintypische Nebenwirkungen wie Nervosität, innere Unruhe und Herzrasen aus“ (VO (EU) Nr. 1924/2006 bzw. VO (EU) 1925/2006) in diesem Zusammenhang (Teemischung)?
Sind die Claims wach, fit, innerlich ruhig für diese Inhaltsstoffe (unter anderem Koffein und sekundäre Pflanzenstoffe) rechtskonform? 
Verbraucher aus Marburg vom 10.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

So geht es nicht: Positive Effekte für Koffein sind zwar bewiesen, aber die Werbung dafür nicht erlaubt. Die ausbleibenden koffeintypischen Nebenwirkungen sind für die Teemischung dagegen aus der Luft gegriffen. 

Darum geht’s:

Auf Infusedenergy.shop vertreibt die Firma das Produkt „Black Edition – Cherry Chai“ mit Aussagen wie:

  • „Durch die Kombination aus natürlichem Koffein und wertvollen Pflanzenstoffen bleiben koffeintypische Nebenwirkungen wie Nervosität, innere Unruhe und Herzrasen aus. Du fühlst dich wach, fit, innerlich ruhig – und das über einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden.“ 
  • „5H Wach-Effekt“
  • „Abgezielt darauf, deinen Körper auf Höchstleistung zu bringen […].“

Die Tee-Kräutermischung enthält laut Zutatenverzeichnis mehrere koffeinhaltige Zutaten, darunter grüner und schwarzer Tee, Guayusa, Mate, Matcha, Guaranapulver, Ginsengwurzelpulver und Oolong Tee. 
Weitere Aussagen stehen auf der abgebildeten Verpackung:

  • „Abgezielt darauf, deinen Körper auf Höchstleitung zu bringen, vereinen wir die kraftvollsten Pflanzen in ausgewählter Bio-Qualität. Der Hauptanteil unserer Black-Edition besteht aus Camelia Sinensis Blättern, die einen aufwändigen Fermentationsprozess durchlaufen haben.“
  • „Durch dieses Herstellungsverfahren setzen die Blätter ihre belebende Wirkung noch schneller frei.“

Es gibt keine Angaben zum Koffeingehalt für das Getränk auf der Verpackung. Unter FAQs findet sich die Information „bis zu 30 mg Koffein auf 100 ml“. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. 
Claims, die einen positiven Effekt auf die körperliche Leistungsfähigkeit, eine gesteigerte Aufmerksamkeit und verzögerte Ermüdung durch Koffein behaupten, wurden abgelehnt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung für dieTeemischung mit der angeblichen „Pflanzen-Power-Matrix“ geht eindeutig zu weit: Denn beantragte Koffein-Claims in Verbindung mit gesteigerter Leistung wurden bereits abgelehnt. Aussagen wie „5H Wach-Effekt“ und „Höchstleistung“ sind selbst für Koffein also unzulässig. Das scheint bei der Firma noch nicht angekommen zu sein. 
Auch Aussagen zur Teemischung, wonach diese keine koffeintypischen Nebenwirkungen wie Nervosität oder Herzrasen haben soll, dürfen nicht einfach verbreitet werden. Sie müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. 

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere gesundheitsbezogene Aussagen unter dem Stichpunkt „Wirkung“ aufgefallen. Beispielsweise sollen die beworbenen Pflanzenstoffe „Giftstoffe unschädlich machen“ und sich positiv auf den Cholesterinspiegel auswirken. Diese Aussagen sind weder zutreffend noch erlaubt.

Fazit:

Die Firma sollte sämtliche gesundheitsbezogenen Aussagen für das Getränk entfernen.

Stellungnahme der Infused Energy Tea Blends GmbH, Siershahn

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 15. Juni 2025 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Website verändert, die Kritikpunkte bestehen jedoch nach wie vor.
Aufgrund Kennzeichnungsmängel im Online-Shop hat die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.