Das ärgert beim Einkauf:

„Drink Betta“: Werbung zu Zucker und Süßstoffen passt nicht

Die Werbung verspricht mal zuckerfrei, mal ohne Zuckerzusatz und ohne künstliche Süßstoffe, obwohl die Getränke den Süßstoff Sucralose und teilweise reichlich Milchzucker enthalten.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma Drink Betta bietet verschiedene Getränkepulver zur Zubereitung von Getränken wie Ice Tea und Milk Shake an. Die Werbung verspricht vollmundig funktionelle Drinks mit „echten Inhaltsstoffen“ und „ohne Bullshit“. Außerdem sollen die Getränke „zuckerfrei & ohne künstliche Süßstoffe“ sein. Tatsächlich enthalten alle Getränkereihen den Süßstoff Sucralose. Die Milk-Shakes sind mit Süßmolkenpulver und Fruchtpulver hergestellt, die zuckerhaltig sind. Zusätzlich bewirbt die Firma beispielsweise den Matcha Ice Tea mit Schlagworten wie „Fokus, Balance und Zellschutz“ ohne zu erklären, welche Inhaltsstoffe für die Wirkungen sorgen sollen. 
Die Anbieterfirma sollte ihren gesamten Internetauftritt überarbeiten: Unter anderem sollte sie sämtliche Aussagen zu Zutaten, Nährstoffen und gesundheitlichen Wirkungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Auf der Webseite des Anbieters werden verschiedene Getränke der Marke „Betta“ angeboten, unter anderem der „Betta Matcha Ice Tea“ und ein „Milkshake“. Dabei sind mir mehrere Unstimmigkeiten aufgefallen.
Es wird mit der Angabe „ohne künstliche Süßstoffe“ geworben, in der Zutatenliste des Betta Matcha Ice Teas steht jedoch Sucralose. 
Auf den Produktseiten werden gesundheitsbezogene Aussagen verwendet, zum Beispiel „funktioneller Begleiter für Fokus, Balance und Zellschutz“ beim Matcha Ice Tea. Diese Aussagen wirken wie gesundheitsbezogene Werbeaussagen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie zulässig sind.
Beim „Milkshake“ wird außerdem angegeben, dass er zuckerfrei sei, obwohl Süßmolkenpulver (Milchzucker) zu den Hauptzutaten gehört. 
Verbraucher aus Ludwigsburg vom 06.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Einfach nur dreist: Die vollmundigen Versprechen zur Zusammensetzung und den Nährwerten treffen nicht zu. Die gesundheitlichen Wirkungen sind unbelegte Behauptungen.

Darum geht’s:

Auf Drinkbetta.de bietet die gleichnamige Firma verschiedene Getränkepulver an. Unter anderem nennt sie als Vorteile Eigenschaften wie „ohne künstliche Zusätze“ und „Zuckerfrei & ohne künstliche Süßstoffe“. In den Zutatenlisten aller Getränkepulver steht der Süßstoff Sucralose. Die Milk Shakes enthalten zusätzlich Milchzucker über Süßmolkenpulver und die bei der Zubereitung zugesetzte Milch. Bei den fruchthaltigen Sorten kommt zuckerhaltiges Fruchtpulver hinzu.
Außerdem ärgert sich der Verbraucher über Wirkversprechen wie „funktioneller Begleiter für Fokus, Balance und Zellschutz“ für die Matcha Ice Tea. Erklärungen, wie die Produkte oder einzelne Inhaltsstoffe für die Wirkungen sorgen sollen, gibt es bei der Werbung nicht.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist die Werbung mit „zuckerfrei“ nur erlaubt, wenn das beworbene Lebensmittel nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.
Die HCVO regelt außerdem die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Nach der Gesundheitsangaben-Verordnung gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für die Drink Betta Getränkepulver.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Firma bewirbt ihre Getränkepulver mit Eigenschaften wie „zuckerfrei“ und „ohne künstliche Süßstoffe“, egal ob sie zutreffen oder nicht. Das ist unseriös.
Neben den vom Verbraucher kritisierten Punkten sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. Unter anderem ist die Milch zur Zubereitung der Milchshakes bei den Nährwerten nicht eingerechnet. Die Nährwerte sind darüber hinaus in einer falschen Reihenfolge aufgeführt.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte ihren gesamten Internetauftritt überarbeiten: Unter anderem sollte sie sämtliche Aussagen zu Zutaten, Nährstoffen und gesundheitlichen Wirkungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

 

Stellungnahme der Drink Betta GmbH, Schlüsselfeld

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 14.10.2025 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Firma Drink Betta hat ihren Internetauftritt seit der Verbraucherbeschwerde verändert. Die unzutreffenden nährwertbezogenen Angaben sind jedoch unverändert. Auch weitere formale Fehler sind nach wie vor vorhanden. Lediglich die kritisierte Werbung mit „Fokus, Balance und Zellschutz“ wurde entfernt.
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Werbung für die Produkte informiert.