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Gibt es unterschiedliche Koffeinsorten?

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Gibt es unterschiedliche Koffeinsorten?

Frage

Kann es sein, dass bei Cola aus den USA andere Koffeinsorten eingesetzt werden als bei Cola aus Deutschland?

Mir ist beim Vergleich der Zutatenlisten aufgefallen, dass in Deutschland Koffein als Aroma aufgeführt ist. In der US-Version steht Koffein als einzelne Zutat. Warum wird hier ein Unterschied gemacht?
Verbraucherin aus Bremen vom 27.06.2025

Antwort

Ob Koffein als „Aroma Koffein“ oder als einzelne Zutat im Zutatenverzeichnis steht, hängt von der Menge ab. In der EU ist die Verwendung als Aroma nur in geringen Mengen und nur für bestimmte Lebensmittelgruppen erlaubt.

Koffein kann Lebensmitteln als Aromastoff oder als funktionelle Zutat zugesetzt werden. Die Verwendung als Aroma ist in der EU nur in geringen Mengen erlaubt und nur für wenige Lebensmittelgruppen zugelassen. 

Bei Erfrischungsgetränken wie Cola dürfen bis zu 150 Milligramm Koffein pro Liter als Aroma zugesetzt werden – die Kennzeichnung lautet dann: „Aroma Koffein“. Bei Mengen über 150 Milligramm pro Liter muss Koffein als solches im Zutatenverzeichnis stehen. Zusätzlich muss der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ auf dem Etikett stehen – gefolgt von dem Gehalt an Koffein pro 100 Milliliter.

Die Höchstmenge an Koffein in Erfrischungsgetränken beträgt 320 Milligramm pro Liter. 

Getränke, die in der Europäischen Union (EU) verkauft werden, müssen den rechtlichen Vorgaben der EU entsprechen – unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden. Wenn bei der US-Version der Cola nur „Koffein“ im Zutatenverzeichnis steht, liegt der Koffeingehalt vermutlich über 150 Milligramm Koffein pro Liter. In diesem Fall muss der Hinweis zum erhöhten Koffeingehalt aufgedruckt sein. 

Wurde das Getränk in den USA oder einem anderen Nicht-EU-Land gekauft, können die Kennzeichnungsregeln abweichen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Joe Holzer
29.07.2025 - 11:35

Als allererstes hätte man sagen sollen, dass es keine unterschiedlichen "Koffeinsorten" gibt; Koffein ist eine chemisch definierte Substanz.

Weiters gibt es bei Getränken keinen gesetzlichen Höchstwert für Koffein in der EU (außer für die Verwendung als Aroma). Und ein Getränk mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg/l ist kein Erfrischungsgetränk, sondern ein Energy Drink. Wenn die "US-Version" von Cola in der EU verkauft wird (und da wird es sich auch um ein Erfrischungsgetränk handeln), muss natürlich "Aroma Koffein" deklariert werden.

Redaktion Lebensmittelklarheit
29.07.2025 - 15:48

Der gesetzliche Höchstwert an Koffein in Erfrischungsgetränken ist in der deutschen Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt.

Dort steht auch die Definition für Energydrinks: Demnach sind Energydrinks koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich einen oder mehrere der folgenden Stoffe enthalten: Taurin, Inosit oder Glucuronolacton.

Es kann also durchaus Cola geben, die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthält und kein Energydrink ist. In diesem Fall darf das Koffein, wie in dem Artikel beschrieben, nicht als Aroma gekennzeichnet werden, sondern muss als einzelne Zutat im Zutatenverzeichnis stehen. Zusätzlich ist der im Artikel genannte Warnhinweis erforderlich.

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