Das ärgert beim Einkauf:

Pfanner FreeTea Kirsche

Anbieter wirbt prominent mit Kirsche, doch im Getränk steckt nur eine Minimenge der Frucht.
getaeuscht

Die Aufmachung mit der prominenten Abbildung von Kirschen lässt erwarten, dass ein relevanter Anteil Kirsche im Produkt enthalten ist. Diese Erwartung wird durch ein aromatisiertes Getränk aus einem Aufguss aus verschiedenen Früchten und Blättern sowie einem Sauerkirschanteil von 0,2 Prozent nicht erfüllt.

Der Anbieter sollte der bei der Angabe „direkt aufgebrühter Früchtetee…“ auf der Schauseite ergänzen, dass es sich um einen aromatisierten Früchtetee handelt. Die Abbildung auf der Schauseite sollte er der Zusammensetzung anpassen.

Auf der Vorderseite der Flasche wird mit einem direkt aufgebrühten Früchtetee, Geschmack Kirsche geworben. Des Weiteren befindet sich auch ein Bild mit zwei Kirschen und einem Eiswürfel auf der Vorder- sowie Rückseite des Produkts. Auf der Inhaltsliste stehen aber gerade mal 0,2% Sauerkirschsaft aus Sauerkirschsaftkonzentrat. Der Rest sind Hagebutte, Hibiskusblüte, Erdbeeren, Heidelbeeren, Apfel und Steviablätter
Verbraucher aus Westerkappeln vom 15.09.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung mit der prominenten Abbildung von Kirschen lässt erwarten, dass ein relevanter Anteil Kirsche im Produkt enthalten ist. Diese Erwartung wird durch ein aromatisiertes Getränk aus einem Aufguss aus verschiedenen Früchten und Blättern sowie einem Sauerkirschanteil von 0,2 Prozent nicht erfüllt.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite ist das Getränke als „Direkt aufgeführter Früchtetee mit leichter Süße von Stevia Blättern“ beschrieben. Auf der Flasche fallen die prominente Abbildung zweier Kirschen sowie die Sortenbezeichnung Kirsche ins Auge. Deutlich kleiner steht darunter „Geschmack“. Im Zutatenverzeichnis steht ein Aufguss aus Hagebutte und verschiedenen Früchten und Blättern an erster Stelle, dahinter der Sauerkirschsaft mit einem Mengenanteil von 0,2 Prozent. Außerdem enthält das Getränk Aroma.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Verwenden Anbieter Abbildungen, beispielsweise von Früchten, und setzen aber nur oder fast nur Aromen ein, sollten sie laut den Leitsätzen für Tee dies durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ kenntlich machen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung lässt erwarten, dass ein relevanter Anteil Kirsche im Produkt enthalten ist. Diese Erwartung wird durch ein aromatisiertes Getränk aus einem Aufguss aus verschiedenen Früchten und Blättern sowie einem Sauerkirschanteil von 0,2 Prozent nicht erfüllt.

Fazit:

Der Anbieter sollte der bei der Angabe „direkt aufgebrühter Früchtetee…“ auf der Schauseite ergänzen, dass es sich um einen aromatisierten Früchtetee handelt. Die Abbildung auf der Schauseite sollte er der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite wird die dominierende Geschmacksgebung (Kirsche) lebensmittelrechtlich korrekt gekennzeichnet und entsprechend visualisiert. Die einzelnen Komponenten sowie der Anteil an geschmacksgebendem Sauerkirschsaft sind in der Zutatenliste detailliert aufgeführt. Das Unternehmen erkennt keinen Grund für eine Konsumententäuschung.