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Woraus besteht Saftgranulat im Tee?

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Woraus besteht Saftgranulat im Tee?

Frage 

Im Zutatenverzeichnis verschiedener Tees steht die Zutat Saftgranulat, beispielsweise „Pfirsichsaftgranulat“. Früher stand in Klammern dabei „Maltodextrin, Pfirsichsaftgranulat“. Neuerdings geben einige Hersteller nicht mehr an, woraus das Saftgranulat besteht. So wird man nicht darüber informiert, woraus das Granulat besteht. Es könnte ja immer noch Maltodextrin, also Zucker drin sein, oder? Ist das nicht eine Verbrauchertäuschung? 
Verbraucherin aus Frankfurt/ Main vom 10.04.2025

Antwort

Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit wirft die veränderte Kennzeichnung Fragen auf. Es ist unklar, ob die Rezeptur verändert wurde oder nur die Kennzeichnung. Nach Auffassung der Hersteller muss Maltodextrin als Trägerstoff nicht gekennzeichnet werden. Unserer Ansicht nach ist diese Vorgehensweise aber nicht transparent. Hersteller dürfen keine Zutaten verschweigen. 

Zur Herstellung von Saftgranulaten gibt es verschiedene Verfahren, beispielweise die Sprühtrocknung, die Gefriertrocknung oder die Walzentrocknung. Bei einigen Verfahren ist es notwendig, eine Trägersubstanz zu verwenden. Bei der Sprühtrocknung wird dazu häufig Maltodextrin eingesetzt. 

Es gibt aber auch Verfahren, die ohne eine Trägersubstanz auskommen. Hierzu zählen beispielsweise die Gefriertrocknung oder die Vakuumtrocknung. 

Nach Auskunft des Deutschen Tee- und Kräutertee Verbands e.V. werden Saftgranulate in Tee fast ausschließlich durch Sprühtrocknung unter Einsatz von Maltodextrin hergestellt. Dabei werde nur die technologisch notwendige Menge an Maltodextrin eingesetzt. Sie liege in der Regel bei maximal 0,5 Prozent im Endprodukt, also dem Tee. 

Die Umstellung der Kennzeichnung erklären die Hersteller nach Auskunft des Teeverbands damit, dass die Kennzeichnung leichter verständlich werden solle. Möglich mache dies eine Ausnahme, die in der Lebensmittelinformationsverordnung aufgeführt ist: Trägerstoffe, beispielsweise von Vitaminen oder Zusatzstoffen, müssen im Zutatenverzeichnis nicht genannt werden.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit greift diese Ausnahme bei einer Trägersubstanz für Saftgranulat nicht. Unserer Ansicht nach müssen Anbieter Maltodextrin, wie von Ihnen beschrieben, im Zutatenverzeichnis kennzeichnen, beispielsweise „Pfirsichsaftgranulat (Maltodextrin, Pfirsichsaftkonzentrat)“. 

Die Bezeichnung „Pfirsichsaftgranulat“ ohne weitere Angabe ist zumindest nicht verbraucherfreundlich. Sie wirft Fragen auf – insbesondere, wenn das Granulat bisher mit Maltodextrin hergestellt wurde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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