Das ärgert beim Einkauf:

Freche Freunde Kakaokeks mit Dattelstückchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Anbieter wirbt mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ und verwendet Traubensaftkonzentrat für die Kekse.
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt die „Kakaokekse mit Dattelstückchen“ auf der Schauseite mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Tatsächlich steht Zucker nicht in der Zutatenliste, jedoch an dritter Stelle Traubensaftkonzentrat. In der Nährwerttabelle sind 15 Gramm Zucker pro 100 Gramm aufgeführt, das Saftkonzentrat trägt wesentlich zum Zuckeranteil der Kekse bei. Zudem weist die Verpackung auf die Verwendung von „Vollkorn“ hin. Den konkreten Vollkornanteil des verwendeten Mehls für die Kekse erfahren Verbraucher jedoch nicht.
Der Hersteller sollte auf die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ verzichten und die Vollkorn-Werbung für Verbraucher nachvollziehbarer gestalten oder ebenfalls streichen.

Der Anbieter kündigt eine Änderung der Verpackung an.

Es steht "ohne Zuckerzusatz" auf der Schauseite. Von Ihrer Seite weiß ich, dass dann kein süßendes Lebensmittel enthalten sein soll. An 3. Stelle im Zutatenverzeichnis steht aber Traubensaftkonzentrat. Traubensaft ist sehr süß und hat wenig Eigengeschmack – das Ganze noch als Konzentrat. Wozu ist das drin, wenn nicht zum Süßen? Zumal ein Kakaokeks ja wohl kaum nach Trauben schmecken soll. Die Kekse schmecken übrigens nur ganz leicht süß.
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, wenn so getan wird, als ob der Keks ungesüßt wäre.
Ich finde auch die Werbung "mit Vollkorn" ungünstig. Vollkornwerbung sollte nur auf Vollkornkeksen stehen. So muss ich mir den Vollkornanteil aus den unterschiedlichen Zutaten ausrechnen.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 08.06.2020

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter bewirbt die „Kakaokekse mit Dattelstückchen“ auf der Schauseite mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Tatsächlich steht Zucker nicht in der Zutatenliste, jedoch an dritter Stelle Traubensaftkonzentrat. In der Nährwerttabelle sind 15 Gramm Zucker pro 100 Gramm aufgeführt, das Saftkonzentrat trägt wesentlich zum Zuckeranteil der Kekse bei. Zudem weist die Verpackung auf die Verwendung von „Vollkorn“ hin. Den konkreten Vollkornanteil des verwendeten Mehls für die Kekse erfahren Verbraucher jedoch nicht.

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf der Schauseite der Verpackung mit den Angaben „ohne Zuckerzusatz – Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“ und „mit Vollkorn“. Laut Zutatenliste enthalten die Kekse an dritter Stelle Traubensaftkonzentrat. In der Nährwerttabelle sind 15 Gramm Zucker pro 100 Gramm aufgeführt.
Der Hersteller bezeichnet die Kekse als Bio-Getreidegebäck mit Kakaopulver und Dattelstückchen. Laut Zutatenliste enthalten die Kekse 58 Prozent Vollkornmehl und acht Prozent Dinkelmehl.

Das ist geregelt:

Die so genannte Health-Claims-Verordnung erlaubt die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ für Lebensmittel nur dann, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett auch den folgenden Hinweis enthalten: „Enthält von Natur aus Zucker”.
In den Leisätzen für Feine Backwaren sind Mindestmengen für Zutaten festgelegt, die in der Bezeichnung oder Aufmachung eines Produktes vorkommen. Der Getreide- und Stärkeanteil soll danach zu mindestens 90 Prozent aus vollem Korn oder aus Vollkornerzeugnissen bestehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Traubensaftkonzentrat besteht zu einem hohen Anteil aus Einfach- und Zweifachzuckern und hat eine süßende Wirkung. Bei Kakaokeksen ist davon auszugehen, dass das Konzentrat nicht in erster Linie zur Geschmacksgebung dient, sondern zum Süßen. Als weitere zuckerhaltige Zutat ist lediglich ein kleiner Anteil Dattelpulver (3 %) enthalten. Somit trägt Traubensaftkonzentrat am meisten zum Zuckergehalt der Kekse bei. Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist aus unserer Sicht unzutreffend und entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben.

Während das Getreide für einen „Vollkornkeks“ nach den Leitsätzen zu mindestens 90 Prozent aus Vollkorn bestehen soll, ist bei dem Hinweis „mit Vollkorn“ die Menge nicht eindeutig. Verbraucher können sich lediglich an den prozentualen Angaben in der Zutatenliste orientieren. Den konkreten Anteil „Vollkorn“ des insgesamt verwendeten Getreides erfahren sie jedoch nicht.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ verzichten und die Vollkorn-Werbung für Verbraucher nachvollziehbarer gestalten oder ebenfalls streichen.

Stellungnahme erdbär GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Wir verwenden Traubensaftkonzentrat bei diesem Produkt zum Süßen und stimmen der Verbraucherin zu. Die Produktverpackung wird schnellstmöglich korrigiert. Vielen Dank für das Feedback! Wir haben die Aussage „mit Vollkorn“ gewählt, da 88 Prozent des enthaltenen Mehls aus Vollkorn besteht. Auf die genaue Deklaration des Vollkornanteils haben wir verzichtet, da sich dieser leicht errechnen lässt.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Änderung der Verpackung an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de