So haben Hersteller reagiert:

Borchers Streusüße Stevia

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Der Hersteller ergänzt Angaben zum Nährwert auf der Schauseite und nennt den Gehalt von drei Prozent Steviolglycoside in der Zutatenliste.
Geändert

Die Aufmachung der „Streusüße“ stellt „STEVIA“ in den Vordergrund. Diese alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Produktes, das aus dem Trägerstoff Maltodextrin und dem Süßungsmittel Steviolglycoside besteht.

Die Bezeichnung der Tafelsüße sollte in ausreichender Schriftgröße auf der Schauseite stehen, hier: „Tafelsüße auf der Grundlage Steviolglycosiden“.

Stevia erwartet, doch erkannt, dass sich dahinter Maltodextrin verbirgt. Zudem gibt es keine Angabe über den Prozentanteil!!
Verbraucherin aus Waldeck vom 22.03.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Die Tafelsüße zum Streuen wirbt auf der Vorderseite stark hervorgehoben mit „Stevia“ im Produktnamen. Im Vergleich zum Produktnamen steht in sehr kleiner Schrift als weitere Erklärung zum Inhalt „mit Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Erst auf der Rückseite wird aus der Zutatenliste deutlich: Das Produkt besteht in erster Linie aus dem Kohlenhydrat Maltodextrin. Mengenangaben zu den beiden Zutaten Maltodextrin und Süßungsmittel Steviolglycoside fehlen auf der Verpackung. Aus der Nährwerttabelle lässt sich jedoch anhand der Kohlenhydratangabe auf mindestens 93 Prozent Maltodextrin schließen.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-VO geregelt und lautet hier: Tafelsüße auf der Grundlage von Steviolglycosiden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Dass es sich um eine Tafelsüße mit dem Süßstoff Steviolglycoside handelt, sollte ebenso deutlich auf der Schauseite genannt sein.

Außerdem können wir nachvollziehen, wenn Verbraucher bei der sehr prominent hervorgehobenen Zutat „Stevia“ die konkrete Menge wissen wollen.

Fazit:

Der Produktname „Stevia“ kann einen falschen Eindruck vermitteln. Die Bezeichnung der Tafelsüße sollte auf der Schauseite stehen, hier: „Tafelsüße auf der Grundlage Steviolglycosiden“ – und zwar in ähnlicher Schriftgröße wie der Name „Stevia“.

Stellungnahme der Fine Food GmbH Co. KG, Oyten

Kurzfassung:

Es handelt sich bei dem Produkt um eine Streusüße mit Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze, dies ist auf der Frontseite klar erkenntlich. Der Produktname ergibt sich aus dem wertgebenden Bestandteil, den Steviolglycosiden. Die Zutat Maltodextrin erhöht das Volumen und ermöglicht so eine optimale, verbraucherfreundliche Dosierung, 1:1 ähnlich wie Zucker, und ist ideal zum Backen und Streuen.

Ergebnis

Das Produkt haben wir in 2018 in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Der Anbieter hat die Mengenkennzeichnung für das Süßungsmittel Steviolglycoside im Zutatenverzeichnis ergänzt. Weiterhin kennzeichnet er bei der Angabe „2 kcal“ auf der Schauseite den Energiegehalt pro 100 Gramm, so dass Verbraucher die Nährwerte besser nachvollziehen können. Die Bezeichnung steht nach wie vor nicht auf der Schauseite.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de