So haben Hersteller reagiert:

Angebot „Laacher Bio Siedewürste“: Zutaten ergänzt

Änderung: Im Online-Shop Hofladen-laach.de erfuhren Kaufinteressierte nur, dass ein „natürliches Kutterhilfsmittel“ in den Würsten steckt. Nun nennen die Betreiber auch dessen Zutaten.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Das Zutatenverzeichnis beim Angebot „2 Laacher Bio Siedewürste“ auf Hofladen-laach.de waren ungenau: Bei der Zutat „natürliches Kutterhilfsmittel“ fehlte eine Aufzählung, woraus sie besteht. Der Hofladen Klostergut Maria Laach nennt die Zutaten des Kutterhilfsmittels nun einzeln innerhalb der Zutatenliste. Unklar ist, warum das Sonnenblumenöl als Zutat des Kutterhilfsmittels weiterhin in der Zutatenliste fehlt.  

Auf der Webseite Hofladen-laach.de ist auf der Zutatenliste der Bio-Siedewurst "natürliches Kutterhilfsmittel" als Zutat aufgeführt. Auf Nachfrage habe ich das Produktdatenblatt dazu erhalten. Es handelt sich um ein Präparat mit wiederum eigener Zutatenliste: Maltodextrin*, Speisesalz, Trennmittel: Natriumcarbonate E500, Gewürze* (Bockshornkleesamen*, Kardamom*, Knoblauch*), Sonnenblumenöl*.
Ist die Zutatenliste der Siedewurst so zulässig oder müssten die Inhaltsstoffe des Hilfsmittels nicht auch gelistet sein? 
Verbraucherin aus Gering vom 19.02.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Lebensmittelunternehmen müssen alle Zutaten der angebotenen Lebensmittel nennen. Das ist hier nicht der Fall. Kaufinteressierte erfahren nicht, aus welchen Zutaten das „natürliche Kutterhilfsmittel“ besteht.

Darum geht’s:

Der Hofladen Klostergut Maria Laach bietet in seinem Online-Shop Hofladen-laach.de „2 Laacher Bio Siedewürste“ an. Als Zutaten der Würste sind „Laacher Bio-Schweinespeck*, Laacher Bio-Rindfleisch*, Laacher Bio-Schweinefleisch*, Trinkwasser, Steinsalz, Natürliches Kutterhilfsmittel*, Gewürze*, Rote Beete*, Acerolakirsche* und Rauch genannt. Aus welchen Zutaten das „natürliche Kutterhilfsmittel“ besteht, fehlt beim Angebot. 
Laut der angeforderten Produktspezifikation besteht das Kutterhilfsmittel Bio Pure Tex aus Maltodextrin*, Speisesalz, Trennmittel: Natriumcarbonate E500, Gewürze* (Bockshornkleesamen*, Kardamom*, Knoblauch*) und Sonnenblumenöl*.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Weiterhin schreibt die LMIV vor, dass grundsätzlich alle Zutaten eines Lebensmittels kennzeichnungspflichtig sind. Davon gibt es wenige Ausnahmen, unter anderem Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. 
Zutaten wie Gewürze, deren Anteil unter zwei Prozent liegt, dürfen mit ihrem Klassennamen in der Zutatenliste stehen, ohne dass die einzelnen Gewürze genannt werden müssen. 
Bei zusammengesetzten Zutaten haben die Anbieter zwei Möglichkeiten, diese zu kennzeichnen. Entweder führen sie die Zutaten der zusammengesetzten Zutat danach in Klammern auf oder sie kennzeichnen alle Zutaten des Lebensmittels einzeln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen müssen auch in Online-Shops vor dem Kauf alle Zutaten eines Lebensmittels kennen. Sonst ist eine fundierte Kaufentscheidung nicht möglich. Bei unvollständigen Angaben ist unklar, ob unerwünschte Zutaten enthalten sind. 

Fazit:

Der Hofladen Klostergut Maria Laach sollte die Zutatenliste in seinem Online-Shop vervollständigen.

Stellungnahme des Hofladens Klostergut Maria Laach, Maria Laach

Der Betrieb hat telefonisch mitgeteilt, dass die Zutatenliste geändert wurde. 

Ergebnis

Der Hofladen Klostergut Maria Laach hat die Zutatenliste beim Angebot „2 Laacher Bio Siedewürste“ geändert. Statt der Zutat „natürliches Kutterhilfsmittel“ steht neu Maltodextrin in der Aufzählung. Die Zutaten Salz und Gewürze standen bereits vorher in der Liste. Das Trennmittel darf fehlen, wenn es lediglich das Zusammenklumpen des Kutterhilfsmittels verhindern soll und in der Wurst keine Wirkung mehr hat. Bockshornkleesamen, Kardamom und Knoblauch sind zusammengefasst als Gewürze gekennzeichnet. Unklar ist, warum das Sonnenblumenöl weiterhin fehlt, das der Hersteller des Kutterhilfsmittels als Zutat nennt. Das sollte der Hofladen noch ergänzen.