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Urteil: Aldi Nord muss Grundpreis bei Veggie-Aufschnitt angeben

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Urteil: Aldi Nord muss Grundpreis bei Veggie-Aufschnitt angeben

Die Aldi GmbH & Co KG hat in einem Gerichtsverfahren um eine mangelhafte Grundpreisangabe eingelenkt. In einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Itzehoe verpflichtet sich der Discounter, für das Produkt „Veganer Bio Aufschnitt“ der Marke „Mein Veggie Tag“ den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis anzugeben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Stichprobe zeigt: Bei vielen Aldi-Produkten fehlt der Grundpreis

Mit der Klage will die Verbraucherzentrale erreichen, dass Aldi seine Preisauszeichnung in den Filialen generell verbessert. Ende April hatten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben im Rahmen einer Stichprobe mehr als 100 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung festgestellt. In fünf überprüften Märkten von Aldi Nord fehlten bei verschiedenen Produkten die Grundpreise. Teilweise waren die Grundpreise falsch ausgezeichnet oder kaum lesbar. In einigen Fällen gab es überhaupt keine Preisschilder.

Laut Preisangabenverordnung müssen Händler für fast alle Lebensmittel neben dem Verkaufspreis auch den Grundpreis angeben. Dieser steht in der Regel zusammen mit dem Endpreis am Regal und bezieht sich auf ein Kilogramm oder Liter des Produktes, bei kleinen Lebensmittelmengen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Der Grundpreis erspart Verbraucherinnen und Verbrauchern ein aufwändiges Umrechnen, wenn sie Preise von Lebensmitteln mit unterschiedlichen Füllmengen vergleichen wollen. Die Angaben müssen gut erkennbar, leicht leserlich und in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen.

Die Kontrolle fehlerhaften Preisauszeichnungen ist Aufgabe der Überwachungsbehörden. Laut Verbraucherzentrale Hamburg werden solche Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht aber – zumindest in Hamburg – nur selten geahndet. Verbraucherinnen und Verbraucher, die fehlende oder schlecht lesbare Grundpreise im Handel entdecken, können sich an die Verbraucherzentralen in ihrem Bundesland wenden. Auch Lebensmittelklarheit bearbeitet Beschwerden zu Preisangaben und informiert gegebenenfalls die Überwachungsbehörden.


Quelle: „Grundpreise: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Aldi Nord“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 23.08.2021

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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