Lexikon
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK)
Die Kommission erarbeitet die Leitsätze in Fachausschüssen und kann auch Fachkundige zur Beratung hinzuziehen. Darüber hinaus werden repräsentative Studien einschließlich der Begleitforschung von Lebensmittelklarheit in die Arbeit der DLMBK einbezogen. Die Kommission sollte einen Leitsatz oder die Änderung eines Leitsatzes einstimmig beschließen. Anderenfalls muss sie nach einer zweiten Beratung eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln aller Mitglieder der Kommission erreichen.
Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Leitsätze der Verkehrsauffassung aller Beteiligten entsprechen.
Mehr Informationen zu Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs erhalten Sie unter "Leitsätze für Lebensmittel – Was der Kunde erwarten kann".

In dieser Podcast-Folge blicken wir hinter die Kulissen des Lebensmittelrechts: Was passiert, wenn Hersteller sich nicht an die Vorschriften halten? Christiane Seidel und Susanne Einsiedler vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geben spannende Einblicke in die Arbeit der Rechtsdurchsetzung.
Mehr Infos gibt es hier:
Täuschung verboten – ein zentraler Grundsatz im Lebensmittelrecht
Lebensmittelrecht: EU-Verordnungen sind die „Chefs“ der Kennzeichnung
EU-Lebensmittelinformationsverordnung: grundsätzliche Regelungen
Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier:
Länge: 23:29 Minuten