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Spezialprodukte für Sportler: Große Versprechen sind nicht erlaubt

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Spezialprodukte für Sportler: Große Versprechen sind nicht erlaubt

Wer im Wettkampf oder im Training seine Energie- und Kraftreserven mobilisieren möchte, findet im Internet, in Fitnessstudios oder im Fachhandel ein großes Angebot an Speziallebensmitteln für Sportler. Nicht selten erhoffen sich Käufer davon schnelles Muskelwachstum, mehr Kraft und neue Höchstleistungen. Großartige Versprechen dazu dürfen die Anbieter laut Health-Claims-Verordnung allerdings nicht (mehr) machen. Ernährungsexperten halten spezielle Sportlernahrung für Breitensportler für unnötig und wirkungslos, in einigen Fällen können sie sogar gesundheitsschädlich sein.

Leistungsfördernde Substanzen für den Sport?

Spezielle Produkte für Sportler werden entweder als angereicherte Lebensmittel – zum Beispiel in Form von Getränken oder Riegeln – oder als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Den Produkten werden neben Vitaminen, Mineralstoffen oder Proteinen häufig auch sogenannte „ergogene Substanzen“ zugesetzt.

Als „ergogen“ werden Inhaltsstoffe bezeichnet, die dazu führen sollen, Energiereserven zu vergrößern, die Energiebereitstellung zu verbessern, Muskelgewebe zu vermehren und/oder sportbedingte Zellschäden zu reparieren.
Viele verschiedenen Nährstoffe und andere Substanzen sind in diesem Zusammenhang im Gespräch, zum Beispiel Kreatin, Konjugierte Linolsäuren (CLA), L-Carnitin und verschiedene Aminosäuren. Ihre Wirkung ist jedoch in den meisten Fällen nicht wissenschaftlich nachgewiesen.

Sportler im Fitnessstudio
Quelle
vasyl fotolia

Werbung mit Leistungssteigerung ist nicht zulässig

Werbung darf nicht irreführen, das gilt für alle Lebensmittel. Auch übertriebene Versprechen, beispielsweise zur Leistungssteigerung oder zum Muskelwachstum, sind nicht zulässig. Einige Werbeaussagen sind so formuliert, dass sie den Eindruck vermitteln, Sportler würden von den Produkten profitieren. Ausdrücklich behauptet wird dies meist nicht – aus gutem Grund. Gesundheitsbezogene Angaben – dazu zählen auch Versprechen zur Leistungssteigerung – unterliegen der Health-Claims-Verordnung. Das heißt, nur wissenschaftlich erwiesene und ausdrücklich zugelassene Aussagen sind erlaubt.

Die meisten zugelassenen Gesundheitsbotschaften beziehen sich auf Proteine, Vitamine und Mineralstoffe, nicht aber auf komplette Lebensmittel. In der Regel versprechen die erlaubten Angaben auch nur einen Beitrag zur normalen Körperfunktion.

Hier einige Beispiele für zugelassene Aussagen. Voraussetzung ist jeweils, dass der entsprechende Nährstoff in einer vorgeschriebenen Menge enthalten ist:

  • Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei
  • Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen tragen zur Aufrechterhaltung der Ausdauerleistung bei längerem Ausdauertraining bei
  • Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung
  • Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei

Einige Anbieter weichen jedoch von den vorgeschriebenen Formulierungen ab und vermitteln somit möglicherweise eine andere Botschaft. Werbeversprechen, die allerdings großartige Wirkungen oder eine Verbesserung der Leistung verheißen, sind in der Regel nicht zugelassen.

Aus Sicht der Ernährungsexperten: Unnötiges „Extra“

Spezialprodukte für Sportler sind häufig teuer und für Freizeitsportler im Normalfall überflüssig. Bei den meisten Nährstoffen ist die Versorgungslage in Deutschland gut. Wer regelmäßig Sport treibt, isst in der Regel auch mehr und gleicht so seinen gesteigerten Energiebedarf aus. Gleichzeitig nimmt er auch die beim Sport verbrauchten Nährstoffe in ausreichender Menge auf, denn der Nährstoffbedarf steigt beim Sport nicht stärker als der Energiebedarf. Allenfalls in extrem harten Wettkämpfen mit außergewöhnlicher Beanspruchung der Leistungsfähigkeit – wie zum Beispiel Marathonläufen – könnten konzentrierte Nährstoffe einen Nutzen haben.

Für einige Substanzen wie Kreatin ist eine positive Wirkung auf die sportliche Leistungsfähigkeit zwar tatsächlich nachweisbar. Diese tritt jedoch meist nur unter bestimmten Bedingungen auf oder bei Konzentrationen, die auch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen können.

 

Freizeitsportler brauchen in der Regel keine Spezialprodukte. Werbung für Sportlerriegel, -pulver und –getränke darf nicht den Eindruck vermitteln, die Produkte könnten eine Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit bewirken. Laut der Health-Claims-Verordnung sind nur bestimmte, geprüfte Aussagen erlaubt. Vor allem im Internet werben Anbieter aber vereinzelt nach wie vor mit unzulässigen Versprechen. Die Verstöße sollten von der Lebensmittelüberwachung konsequent geahndet werden.

Nahrungsergänzungsmittel für Sportler können in Einzelfällen gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Insbesondere bei Angeboten im Internet ist nicht auszuschließen, dass sie mit nicht geprüften Substanzen versetzt oder damit verunreinigt sind. Wer trotzdem erwägt, Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen, sollte darauf achten, die Produkte aus sicheren Quellen zu beziehen. Dabei hilft ein Blick auf die Kölner Liste, einer Initiative aus dem Sport, die geprüfte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) aufführt. Die gelisteten Produkte wurden auf Anabolika oder andere verbotene Substanzen getestet und gelten als weitgehend sicher. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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