
„Ohne Geschmacksverstärker“, „ohne Farbstoffe“, „ohne künstliche Aromastoffe“: Hersteller verleihen Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten mit einem so genannten „Clean Label“ gerne ein natürliches Image. Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, freut sich über diese Angaben. Doch es handelt sich dabei häufig um Produktwerbung, die nicht immer hält, was sie verspricht.
Versprochen: „natürliche“ Lebensmittel
Die „ohne xy“-Versprechen auf den Etiketten werden in Fachkreisen „Clean Label“ – „saubere Etiketten“ genannt. Sie vermitteln Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um natürliche Lebensmittel ohne unerwünschte Zutaten handelt.
Doch die mit Clean Label gekennzeichneten Produkte sind oft längst nicht so „sauber“ und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird. Vielfach werden unbeliebte Zusatzstoffe durch alternative Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch laut Gesetz nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden müssen:
„Ohne künstliche Aromen“
Auch der Hinweis „ohne künstliche Aromen“ kann zu Verwirrung führen, denn häufig zeigt die Zutatenliste, dass dennoch Aromen zugesetzt wurden. Zwar verwenden Hersteller dann meist „natürliches Aroma“, doch auch dieses wird in der Regel im Labor hergestellt. Es stammt nicht aus dem Lebensmittel, nach dem es schmeckt, sondern lediglich aus einem natürlichen Rohstoff. Das können auch Holzspäne oder Zuckerrübenschnitzel sein. Verbraucher verstehen den Begriff „natürliches Aroma“ in der Regel anders und erwarten zudem, dass bei einem Lebensmittel „ohne künstliche Aromen“ der Geschmack aus den charakteristischen Zutaten stammt, bei Erdbeerjoghurt also aus Erdbeeren. Die Unterschiede zwischen den Begriffen „Aroma“, „natürliches Aroma“, „natürliches Himbeeraroma“ und „Extrakt“ sind vielen Verbrauchern nicht geläufig. Nur wenn die Zutatenliste keine Aromen ausweist, stammt der Geschmack vollständig aus den verwendeten Lebensmitteln.
Die Werbung mit „sauberen Etiketten“ muss rechtlich geregelt werden, damit die Produkte bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen wecken:
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Bei der Werbung „ohne Zusatzstoff X“ sollten keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltsstoffen eingesetzt werden dürfen.
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Der Begriff „natürliches Aroma“ muss transparenter geregelt werden. Für Verbraucher sind die unterschiedlichen Definitionen verwirrend. Entsprechend missverständlich sind Werbeaussagen, die sich auf bestimmte Arten von Aromen beziehen. Hersteller sollten darauf verzichten, wenn sie Aromen einsetzen.
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Aussagen wie „ohne Zusatzstoff x lt. Gesetz“ sind wertlos, weil vergleichbare Lebensmittel diesen Zusatzstoff entsprechend der geltenden Rechtsgrundlage ebenfalls nicht enthalten dürfen. Bei dieser Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollten keine Ausnahmen gemacht werden.
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Begriffe wie „natürlich“ oder „künstlich“ und vergleichbare Formulierungen müssen europaweit einheitlich rechtlich definiert werden.
Kommentare
hinsichtlich der AromenVO zu oberflächlich
sonst gute Denkanstöße
Sehr interessant. Vieles habe ich nicht gewusst. Einiges schon. Z.B. das es eine Baumrindenart gibt, die nach Erdbeere schmeckt, und als "natürliches" Erdbeeraroma benutzt wird.
Weiter so.