Das haben Gerichte entschieden:

Werbung „natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Laut Gerichtsurteil: Trotz geschmacksverstärkender Zutaten wie Hefeextrakt und Aroma in der Knorr Feinschmecker Tomaten Suppe Toscana ist die Werbung erlaubt.
Erlaubt per Gerichtsurteil

Die Tütensuppe „Toscana“ enthält zwar keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe, jedoch glutamathaltigen Hefeextrakt. Zudem intensiviert das zugesetzte Aroma den gewünschten Geschmack der Suppe. 

Anders dagegen hat das OLG Hamburg in 2016 in dieser Sache entschieden: Das Gericht sieht darin keine Täuschung.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte das Unternehmen auf den Hinweis „Natürlich ohne … geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ dennoch verzichten, wenn es stattdessen Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat verwendet und das Pulver zusätzlich aromatisiert.

Auf der Vorderseite des Produktes steht groß geschrieben: Natürlich ohne - geschmacksverstärkende Zusatzstoffe -... -... Wenn ich mir allerdings die Zutatenliste anschaue, da ist dort Hefeextrakt aufgeführt und Aromen. Hefeextrakt ist doch ein Geschmacksverstärker und was sich hinter Aromen verbirgt, das ist doch dem Kunden auch nicht klar. Ich habe mich bereits an die Verbraucherzentrale gewendet, die mir aber nach Prüfung mitgeteilt hat, dass es legal wäre, was Knorr hier macht. Weil sie nicht schreiben "ohne geschmacksverstärkende Zutaten". Das wäre verboten. Das ist doch Unsinn. Wer als Kunde kennt diesen Unterschied? Ich habe dann noch den Hinweis bekommen, dass ich das Produkt bei Ihnen melden könnte, vielleicht können sich dann andere Kunden auch informieren, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
Verbraucher aus Geschwend vom 04.05.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Tütensuppe „Toscana“ enthält zwar keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe, jedoch glutamathaltigen Hefeextrakt. Zudem intensiviert das zugesetzte Aroma den gewünschten Geschmack der Suppe. Die Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ vermittelt daher aus Sicht von Lebensmittelklarheit einen falschen Eindruck.
Das Unternehmen sollte auf den Hinweis „Natürlich ohne … geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, wenn er stattdessen Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat verwendet und das Pulver zusätzlich aromatisiert.

Darum geht’s:

Knorr wirbt auf der Schauseite seiner „Feinschmecker Tomaten Suppe Toscana“  mit dem Hinweis „Natürlich ohne … geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Laut Zutatenliste enthält das Pulver Hefeextrakt und Aroma. Beide Zutaten beeinflussen den Geschmack. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe führt die Liste nicht auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Hefeextrakt und Aroma zählen rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen.

Gerichtsurteil:

In 2016 hat das Oberlandesgericht Hamburg (5 U 1265/11) im Fall „Knorr Tomatensuppe Toscana“ die Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ trotz Hefeextrakt in der Zutatenliste als nicht täuschend beurteilt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Tatsächlich enthält die Tütensuppe keinen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff wie Glutamat, aber mit Hefeextrakt eine glutamatreiche Zutat, die rechtlich jedoch nicht zu den Zusatzstoffen zählt. Aufgrund der Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ können Verbraucher:innen erwarten, dass das Lebensmittel keine geschmacksverstärkend wirkenden Zutaten enthält.
Zudem ist das Trockenpulver aromatisiert, was den Geschmack ebenfalls beeinflusst.

Trotz des Urteils zugunsten der bestehenden Kennzeichnungspraxis belegen Produktmeldungen und Forenanfragen auf Lebensmittelklarheit, dass Verbraucher:innen den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ bei Verwendung von geschmacksbeeinflussenden Zutaten wie Hefeextrakt als täuschend empfinden.

Fazit:

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Hersteller auf den Hinweis „Natürlich ohne … geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ dennoch verzichten, wenn er stattdessen Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat verwendet und das Pulver zusätzlich aromatisiert.

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Hefeextrakt ist kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff oder Geschmacksverstärker, sondern ein klassisches Lebensmittel, das mit seinem aromatischen, würzigen Geschmack unsere Rezepturen abrundet. Die verwendeten Zutaten entsprechen selbstverständlich allen rechtlichen Vorschriften und unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de