Informationen

Alkohol in Lebensmitteln nicht immer leicht zu erkennen

Teasertitel
Alkohol in Lebensmitteln nicht immer leicht zu erkennen

Dass Rumkugeln, Weinsauerkraut oder Schwarzwälder Kirschtorte Alkohol enthalten können, ist naheliegend. Was aber viele Verbraucher:innen nicht wissen: Auch in Fertigsuppen, Konfitüre oder Milchbrötchen kann Alkohol versteckt sein.

Wer auf Alkohol in Lebensmitteln verzichten muss oder möchte, muss sehr genau aufs Etikett schauen und die Kennzeichnungslücken kennen. Denn während der Alkoholgehalt bei den meisten Getränken gut sichtbar auf dem Etikett steht, enthalten viele feste Lebensmittel Alkohol, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist.

Alkohol als Zutat

Etliche Lebensmittel enthalten Alkohol als Bestandteil der Rezeptur. Dann muss die entsprechende Zutat in der Zutatenliste genannt sein. Alkoholhaltige Zutaten können beispielsweise Weinbrände oder Spirituosen wie Arrak, Cognac, Maraschino, Marc de Champagne, Cointreau oder Calvados sein. Wenn reiner Alkohol verwendet wird, steht „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ im Zutatenverzeichnis. Besonders häufig ist Alkohol in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten zu finden. Aber auch Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthalten gelegentlich Alkohol. Verbraucherbeschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen allerdings, dass viele Käufer:innen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen. Eine Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, vorgeschrieben, nicht aber bei festen Lebensmitteln.

Wo Alkohol schwer zu erkennen ist

Noch schwieriger ist Alkohol bei lose verkauften Produkten zu erkennen, denn sie benötigen kein Zutatenverzeichnis. Das gilt zum Beispiel für unverpackte Lebensmittel, die beim Bäcker verkauft oder in der Eisdiele, in Gaststätten und Restaurants angeboten werden. Der Alkoholgehalt der Waren muss hier nicht angegeben werden und ist höchstens durch Nachfragen zu erfahren. 

Auch bei Kleinstverpackungen wie Portionspackungen in Hotels oder lose verkaufte Ostereiern darf das Zutatenverzeichnis fehlen. Der enthaltene Alkohol ist dann für Verbraucher:innen meist nicht zu erkennen. 

Auch Aromen können Alkohol enthalten. Wird Alkohol als Lösemittel für Fruchtauszüge oder Aromen verwendet, die beispielsweise Kuchen zugesetzt werden, so ist er nicht kennzeichnungspflichtig. Verarbeitete Lebensmittel können auf diese Weise bis zu 0,2 Prozent Alkohol enthalten. 

Natürlicher Alkoholgehalt

Aufgrund von natürlichen Gärungsprozessen finden sich geringe Mengen Alkohol in manchen Lebensmitteln – beispielsweise in reifen Bananen, Sauerkraut, Apfel- und Traubensaft oder auch in Weißbrot. Meist bleibt die Menge unter einem Prozent. Das macht sich in der Regel geschmacklich nicht bemerkbar und muss auch nicht gekennzeichnet werden, da der Alkohol hier nicht (als Zutat) zugesetzt wird. Essig kann sogar bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Alkohol in „alkoholfreien“ Getränken

Selbst der Hinweis „alkoholfrei“ gewährleistet nicht, dass das Produkt keinen Alkohol enthält. Sowohl in „alkoholfreiem“ Bier als auch in „alkoholfreiem“ Wein können bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol stecken. Für Wein ist dies sogar gesetzlich geregelt. Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen allerdings, dass ein Teil der Verbraucher:innen davon ausgeht, dass „alkoholfreies Bier“ keinen Alkohol enthält.

Viele Lebensmittel enthalten Alkohol, ohne dass auf der Verpackung darauf hingewiesen wird. Verbraucherbeschwerden zeigen, dass Alkohol selbst in der Zutatenliste leicht übersehen wird. Aus unserer Sicht muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel daher verbessert werden: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.

Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden.

Zudem sollte der Begriff „alkoholfrei“ vom Gesetzgeber für alle Lebensmittel rechtlich geregelt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4 (24 Stimmen)
Dirk
18.02.2024 - 07:24

Das ist ja krass. Muss meine Ernährung wegen einer chronischen bauchspeicheldrüsenentzündung komplett umstellen. Muss 0,0 Volumen alkohol einhalten. Wird Zeit das die Hersteller endlich mal das kennzeichnen müssen.

Narvin
05.01.2022 - 17:36

Ist in Schokolade Alkohol drin?

Redaktion Lebensmittelklarheit
10.01.2022 - 10:56

Alkohol ist keine typische Zutat in Schokolade. Es gibt aber Sorten, die Alkohol enthalten. Alkoholhaltige Zutaten können beispielsweise Rum, Cognac, Cointreau oder Calvados sein. Auch in der Zutat „Aroma“ kann Alkohol als Lösungsmittel stecken. Verarbeitete Lebensmittel wie Schokolade können durch den Zusatz von Aroma etwa 0,01 bis 0,2 Prozent Alkohol enthalten. Bei alkoholhaltigen Füllungen kann der Anteil deutlich höher liegen.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.