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Herkunftsangaben auf Lebensmitteln

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Herkunftsangaben auf Lebensmitteln

Viele Verbraucher:innen möchten wissen, woher die Lebensmittel kommen, die sie kaufen. Das zeigen unter anderem die Anfragen bei Lebensmittelklarheit. Doch eine Herkunftsangabe ist nur für wenige Lebensmittel verbindlich vorgeschrieben. Auch was dann konkret auf der Packung stehen muss, ist unterschiedlich – teils muss das Herkunftsland genannt werden, teils reicht die Angabe „EU“ oder gar „EU/Nicht-EU“. Hinzu kommen Packungsangaben, die Verbraucher:innen zwar als Hinweis auf die Herkunft verstehen können, die tatsächlich jedoch keinen oder nur bedingt einen Rückschluss auf die Herkunft des Produktes zulassen.

Täuschung verboten – auch bei der Herkunft

Eine Herkunftsangabe ist nach den Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) immer dann erforderlich, wenn Verbraucher:innen ohne die Angabe über die Lebensmittelherkunft getäuscht werden könnten. Ist beispielsweise auf einem vorverpackten Baguette eine französische Flagge abgebildet, das Produkt wurde aber nicht in Frankreich, sondern in Polen hergestellt, muss auf dem Etikett über den tatsächlichen Herkunftsort informiert werden, etwa durch den Hinweis „Hergestellt in Polen“. Die Verordnung sagt aber nichts darüber aus, wo dieser Hinweis stehen muss.

Wenn das Lebensmittel eine bestimmte Herkunft vermittelt, die sogenannte primäre Zutat aber nicht daher stammt, ist für diese ebenfalls eine Herkunftsangabe verpflichtend. Als primär gilt eine Zutat, wenn sie entweder mengenmäßig überwiegt oder von Verbraucher:innen üblicherweise mit der Bezeichnung des Produktes in Verbindung gebracht wird. In einem Erdbeerjoghurt beispielsweise gelten sowohl die Erdbeeren als auch der Joghurt als primäre Zutaten. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Erdbeeren in dem „Allgäuer Erdbeerjoghurt“ aus China stammen. Die Information muss im gleichen Sichtfeld erscheinen wie die Herkunftsangabe zum gesamten Lebensmittel. Es reicht aber beispielsweise die Angabe „Nicht-EU“ oder „stammen nicht aus dem Allgäu“.

Quelle
alex-fotolia.com

Lebensmittel mit verpflichtender Angabe des Ursprungslandes

Bestimmte Lebensmittelgruppen müssen immer mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden, sogar, wenn sie als lose Ware, also unverpackt angeboten werden. Bei einigen dieser Lebensmittel sind ergänzend zur Angabe des Ursprungslands weitere Informationen zur Herkunft vorgeschrieben.

  • Frisches Obst und Gemüse: In der Regel ist hier das Ursprungsland verpflichtend. Aufgeschnittenes oder anderweitig verarbeitetes Obst und Gemüse fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Außerdem sind einige Obst- und Gemüsearten von der Verpflichtung zur Angabe des Ursprungslandes ausgenommen, darunter Bananen, Oliven sowie Früh- und Speisekartoffeln.
  • Eier: Über den Stempelaufdruck auf Eier kann neben dem Ursprungsland auch deren betriebliche Herkunft nachvollzogen werden, sofern die Betriebe am sogenannten KAT-System teilnehmen. Er informiert außerdem über die Haltungsform.
  • Frisches Rindfleisch: Hier muss das Land der Geburt, Mästung, Schlachtung und Zerlegung angeben werden. Erfolgen Geburt, Mast und Schlachtung in einem Land, ist die vereinfachte Angabe „Herkunft: …“ erlaubt. Die Zerlegung fällt nicht unter den Begriff der Herkunft und muss gesondert ausgewiesen werden. Für Rinderhack und Kalbfleisch gelten Sonderregeln. Zubereitetes, z.B. mariniertes Rindfleisch fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
  • Fisch: Hier muss das Fanggebiet beziehungsweise bei Zuchtfisch das Land angeben werden, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat. Die meisten Fischerzeugnisse, zum Beispiel zubereitete Fischfilets in Konservendosen, sind nicht kennzeichnungspflichtig. 
  • Auch bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss immer das Ursprungsland, aufgeschlüsselt nach dem Land der Aufzucht und der Schlachtung, angegeben werden – allerdings nur bei verpackter Ware. Für lose Ware gilt die Kennzeichnungspflicht nicht. Sie entfällt auch, sobald das Fleisch verarbeitet wurde. Ein mariniertes Schweinesteak beispielsweise muss keine Herkunftsangabe tragen.

Angabe EU/Nicht-EU: Herkunftsangaben mit wenig Informationswert

Noch bei zwei weiteren Lebensmitteln landwirtschaftlichen Ursprungs ist eine Herkunftsinformation verpflichtend vorgeschrieben: Honig sowie Olivenöl der Güteklassen „nativ extra“ und „nativ“. Sie müssen grundsätzlich mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden. Werden Mischungen aus mehreren Ländern vertrieben, steht auf dem Etikett zum Beispiel „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ oder „Mischung von Olivenölen aus Nicht-EU-Ländern“. 

Entsprechendes gilt auch für alle Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU hergestellt wurden – und zwar für verarbeitete Lebensmittel genauso wie für unverarbeitete Frischware. Sie müssen im selben Sichtfeld des EU-Bio-Logos eine Herkunftsinformation tragen. Unterschieden wird dabei zwischen: „EU-Herkunft“, „Nicht-EU-Herkunft“ und der Herkunft aus der EU und einem Drittland („EU-Herkunft/Nicht-EU-Herkunft“). Die Angabe richtet sich danach, woher mindestens 98 Prozent der landwirtschaftlich erzeugten Zutaten stammen. Kommen sie aus einem einzigen Land, so darf dieses Land genannt werden. Für Bio-Lebensmittel, die aus Drittstaaten eingeführt wurden, ist die Herkunftskennzeichnung freiwillig, diese Produkte müssen auch das EU-Bio-Logo nicht tragen.

Europäischer Bezeichnungsschutz: Ein detaillierter Blick lohnt sich

In den 1990er Jahren wurde auf europäischer Ebene der Schutz der Bezeichnungen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gesetzlich verankert. Beiden Angaben werden im Volksmund als Herkunftssiegel bezeichnet. Tatsächlich bietet aber nur das „g.U.“-Siegel eine verlässliche und klare Information zur Produktherkunft. Es wird nur für Lebensmittel vergeben, die in einem bestimmten geografischen Gebiet erzeugt, hergestellt und verarbeitet wurden. Auch die verwendeten Rohstoffe müssen aus dem betreffenden Gebiet stammen. Beispiele sind „Allgäuer Bergkäse“ oder die „Lüneburger Heidschnucke“. Im Falle der „g.g.A“-Kennzeichnung hingegen muss nur eine Stufe der Produktion in dem genannten Gebiet erfolgen. Nicht zwangsläufig stammen die Rohstoffe von dort. Beispiele hierfür sind der „Schwarzwälder Schinken“ oder der „Dresdner Christstollen“.

Vermeintliche Herkunftshinweise: Von der Firmenangabe bis zum EAN-Code

Die Firmenangabe informiert, wer für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich ist. Sie bietet keine Information zur Herkunft. Anstelle der Herstelleradresse kann auch der Verpacker oder ein in der EU niedergelassener Importeur angegeben werden.

Nummern und Codes auf der Verpackung, wie die Los- oder Chargennummer, der GTIN-Code (EAN-Code) oder das Identitätskennzeichen, helfen dem Handel sowie der Lebensmittelüberwachung bei der Rückverfolgbarkeit der Waren. Für Verbraucher:innen haben diese Nummern allenfalls eingeschränkten Informationswert zur Herkunft. Aus dem Identitätskennzeichen können sie lediglich erkennen, in welchem EU-Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. So sind Rückschlüsse auf Transportwege möglich, nicht aber zur Herkunft der Rohstoffe.

Ein spezieller Fall sind die sogenannten Gattungsbezeichnungen: Das sind Produktnamen, die auf einen Ort, eine Region oder ein Land verweisen, in dem das Erzeugnis ursprünglich hergestellt wurde, inzwischen aber zu einer allgemeinen Bezeichnung für ein Erzeugnis in der EU geworden sind. Beispiele sind Pils, Camembert oder Emmentaler. Gerade hier wird Verbrauchern mitunter Detailwissen abverlangt: So genießt die Bezeichnung „Allgäuer Emmentaler“ – anders als der Begriff „Emmentaler“ allein – einen Bezeichnungsschutz, so dass dessen gesamte Wertschöpfungskette im Allgäu stattfinden muss.

Freiwillige Herkunftsangaben wie das „Regionalfenster“

Viele Verbraucher bevorzugen Lebensmittel aus der Region. Doch die Vielfalt freiwilliger Regional-Label ist groß. Einheitlich geregelt ist das Regionalfenster. Es informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie über den Ort der Verarbeitung.

Weitere Regional-Label und Initiativen sind häufig von Handelsketten oder Erzeugerverbänden initiiert und dienen diesen als Marketinginstrument. Nach welchen Kriterien die Siegel vergeben werden, ist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar. Ein Vergleich mit unterschiedlichen Siegeln gekennzeichneter Lebensmittel ist praktisch unmöglich.

Herkunftskennzeichnung in der EU: Ein Ausblick

Einer Erhebung der EU-Kommission zufolge sind weitere verpflichtende Herkunftsangaben, etwa in Bezug auf Fleisch als Zutat, Milch und Milcherzeugnisse organisatorisch aufwendig und kostenintensiv. Die EU-Kommission lehnte es daher bislang ab, neue Rechtssetzungsvorschläge zu diesem Thema auf den Weg zu bringen. 

Einen neuen Vorstoß könnte es im Rahmen der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie der Europäischen Kommission geben. Sie ist eingebettet in den sogenannten „Green Deal“ und soll ein neues, nachhaltiges Wachstum fördern. Um Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen‚ sich sachkundig für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden, erwägt die Kommission, die obligatorischen Ursprungs- oder Herkunftsangabe auf bestimmte Erzeugnisse auszuweiten. Welche Lebensmittel das betreffen wird, ist noch nicht entschieden. 

Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass viele Menschen wissen wollen, woher die Lebensmittel stammen. Dass sie dies bei den meisten Produkten nicht erfahren, ist wenig verbraucherfreundlich. Die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ hat für Konsument:innen praktisch keine Aussagekraft. Aus unserer Sicht sollten Herkunftsangaben auf jedem verpackten Lebensmittel Pflicht sein. Auch die gesetzlichen Vorgaben zu regionalen Angaben sollten verbessert werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Eliane Dümling
20.02.2022 - 10:25

Ich finde Ihre Erklärungen sehr differenziert. Interessant wäre die Erklärung für z. B. Agrocert, ob dies dem Deutschen Biosiegel gleichzusetzen ist. Aber ja, es gibt Siegel ohne Ende. Sehr gute Arbeit.

Claudia Walter
20.10.2021 - 18:46

Es wird zunehmend schwieriger, statt einfacher, sich einen Einblick zu verschaffen, woher der Inhalt eines Glases, einer Dose oder eines Getränkes stammt.
Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, auf welche Weise die Verpackungen von Lebensmitteln behandelt wurden, ebenso, ob die jeweilige Verpackung recycelt wird (Betonung auf WIRD, nicht KANN). Weiterhin sind die Angaben über Inhaltsstoffe irreführend und unvollständig. Man kann also getrost behaupten, dass der Verbraucher in den Supermärkten keine Möglichkeit hat, sich gesunde Lebensmittel zu kaufen. Welche Gifte insgesamt in den "Lebensmitteln" drinstecken, darüber mag man gar nicht nachdenken. Leider sieht man es dem Salat genauso wenig an, wie dem Schnitzel, dass beide zu einem großen Teil aus Leid und Elend bestehen. Hauptsache, der Rubel rollt.
Vielleicht sollte man anfangen, in kleinen Portionen Plastik zu essen, die Nahrung der Zukunft.

Elfriede Semke
23.09.2021 - 11:15

Es ist ein himmelschreiendes Desaster ialler Länder, das NUR die Interessen der Industrie vehement unterstützt werden! Die Politik schert sich einen Dreck um die Bevölkerung,allen voran die EU von der sich die Mehrheit eine saubere Kennzeichnung ALLER verarbeiteten Lebensmittel wünscht. Noch kann ich vieles (zB Apfelmus, Tomatenmark usw) selbst zubereiten! So wie es jetzt aussieht, wird sich das hierzulande wohl nicht ändern, armes Deutschland.

Urs Reining
04.07.2021 - 16:05

Die Eu ist kein System zur fairen Abwägung nationaler Interessen, sondern allenfalls ein System zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen gegen nationale Besonderheiten. Die EU vertritt unmißverständlich einen eigenständigen, unabhängigen Machtanspruch: nationale Interessen sollen ausdrücklich keine Berücksichtung finden, sondern nur die der EU als Ganzes. So besehen entspricht die Schaffung eines großen Wirtschaftsraum EU, der vorrangig Großunternehmen optimale grenzüberschreitende Möglichkeiten des Rohstoffeinkaufs plus anschließender Weiterverarbeitung unter Ausnutzung des Lohn-und Preisgefälles zur Profitoptimierung bietet exakt der Eu Linie. Herkunftsbezeichnungen, die Verbrauchern eine Steuerungsmöglichkeit böten, unterlaufen diese Zielsetzung.

Giesselmann
01.07.2021 - 17:51

Haben wir nicht ein Recht auf unversehrte Lebensmittell? Warum sind wir so stumm? Wer schweigt stimmt zu! ! Täglich nehmen wir Lebensmittel (Nahrungsmittel) zu uns - verseucht, vergiftet und keinen interessiert es. Bedeutet wohl, dass wir uns mehr Zeit für den Einkauf nehmen müssen, nachfragen, Unmut äußern, kümmern woher die Produkte kommen, Gewohnheiten ändern, so viel wie möglich selber herstellen (Tomatenmark z.B) im Freundeskreis thematisieren u. So viel wie möglich aus dem eigenen Land kaufen.

Frank Schienle
28.06.2021 - 22:29

Die Menschen werden betrogen und belogen. Kein Wunder das überall Krebsfälle rasant steigen wenn man das verseuchte chinesische Zeugs überall untergeschoben bekommt. Kontrollen finden ja auch so gut wie nicht statt.

Daniel
03.05.2021 - 12:15

Alle Jahre wieder zur Erdbeer- und Spargelsaison informiere ich möglichst viele Leute mit denen ich spreche darüber, daß die paar Tonnen Spargel oder Erdbeeren, die in Deutschland frisch verzehrt werden, den allerkleinsten Teil der Gesamtmenge ausmachen und daß die sog. "verarbeiteten Lebensmittel" (Spargel im Glas, Erdbeerkonfitüre, Apfelmus, Flüssigei, Teiglinge etc.) mittlerweile zu über 80% aus China kommen und oft genug eigentlich als Giftmüll entsorgt werden müßten.- Dass die Produzenten endlich verpflichtet werden müßten, auch bei verarbeiteten Lebensmitteln eine eindeutige Herkunftsangabe ihrer Produkte machen zu müssen, wünsche ich seit vielen Jahren. Leider scheine ich mit diesem Wunsch aber ziemlich allein auf weiter Flur zu sein: der letzte Artikel von Verbraucherschutzseite (des vzbv) ist von 2011 und auch dieser hier ist nicht wesentlich aktueller, geschweigedenn informativer. Schade eigentlich... (Antworten der Seitenbetreiber auf die Leserfragen hier, wären auch nett u. vllt hilfreich!)

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.05.2021 - 10:53

Wir können Ihren Unmut gut nachvollziehen. Die Kennzeichnung des Ursprungslandes auch bei verarbeiteten Lebensmitteln ist ein Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Rahmen des Portals setzen wir uns für Verbesserungen der rechtlichen Grundlagen ein. Über 30 Forderungen haben wir bereits dem Bundesverbraucherministerium und der Lebensmittelbuchkommission übermittelt, unter anderem diese:

https://www.lebensmittelklarheit.de/forderungen/das-ursprungsland-gehoert-auf-jedes-lebensmittel

Rechteänderungen brauchen ihre Zeit, insbesondere auf EU-Ebene. In den letzten Jahrzehnten haben Verbraucherverbände aber erhebliche Verbesserungen bei der Kennzeichnung erreicht. Nach wie vor haben wir ein reiches Betätigungsfeld - vieles ist noch nicht zufriedenstellend geregelt. Das sehen wir genauso wie Sie. Wir werden an unseren Forderungen festhalten.

Wilfried Leier
08.09.2020 - 14:01

Ich finde den Zustand bei Speisekartoffeln unmöglich. Herkunftsangaben sind nicht vorgeschrieben. Einige Betriebe zeichnen ihre Ware mit dem Hinweis aus,
z. B. "abgepackt in Stralsund". Herkunftsangabe ist keine vorhanden. Wer hier nicht genau hinsieht kauft eventuell gemischte Kartoffeln aus aller Welt.. Ich möchte das nicht.

Herbert Timme
22.08.2020 - 10:59

Ich bin leidenschaftlicher Bio- Honigesser, doch bei der Bezeichnung aus EU-Länder u. Nicht EU-Länder bekommt man doch Zweifel, ob China da nicht mitmischt. Ob das
wohl Bio ist ?
Aber das kann man einfach nicht heraus bekommen. Ja, dann gehe ich lieber zum
deutschen Imker.

tina
04.08.2020 - 17:50

ich bin schon seid einiger zeit auf der suche nach einem hinweis wo gefrorenes obst herkommt,das geht nicht ich kann kein herkunftsland finden .denn auch ich verwende keine türkischen und chinesischen lebensmittel,dann ess ich es halt nicht .ich finde es auch unverschämt das das in der lebensmittel industrie geht .als ich noch verkäuferin auf einem marktstand war hatten wir so viele kontrollen wegen auszeichnung und da wird man sofort mit busgeld bestraft falls es vergessen wurde bei auszeichnung . tja ,unsere eu vertreter in brüssel haben halt die hosen voll,wenn es darum geht etwas durchzusetzen,schade....

Friska
28.05.2020 - 11:51

Bei Honig ist es einfach mega schwierig, weil man je nach Ernte schauen muss, welche Rezepturen man als Abfüller verwenden kann - sonst müsste man für jede Abfüllung und jede Konstellation eigene Etiketten herstellen, das macht ökologisch überhaupt keinen Sinn. Honig ist zu den größten Teilen eine Mischung aus sehr vielen Ländern - denn für den Bedarf in Deutschland wird mindestens 80% aus dem Ausland benötigt.

Vivien
20.02.2020 - 08:18

Naja, beim Honig steht’s zumindest drauf und dann kauft man ihn halt nicht. In meinem Edekamarkt gibts auch regionalen Biohonig und nen Imker findet man ja im Zweifel auch. Ich finde es zB bei Nüssen und Mandeln total schlimm, da findet man auch nichts. Und gerade dort wird sooo Landschaftsvergewaltigung betrieben die ich nicht unterstützen möchte.

Wolfgang otten
02.02.2020 - 12:20

Bei der Kennzeichnung der geröteten In Staaten wie Pflaumen, Feigen etc ist die Herkunftsbezeichnung absolut mangelhaft. Ich persönlich lehne Produkte aus der Türkei grundsätzlich ab. Leider wird jedoch nur der Verpackungsort angegeben..
Das ist unhaltbarer Zustand. Die Politik veräppelt ins und leistet dem Betrug Vorschub, siehe Kennzeichnung für Honicg!, da steht dann drauf, "kann rohware auds eu-Ländern und Nicht-Eu-,Ländern"enthsalten. Geht's noch dämlicher Frau Landwirtschaftsministerun?

Janin
06.07.2020 - 08:13

Koennten Sie auch begruenden, waurm Sie Produkte aus der Tuerkei abehnen? Warum haben Sie die Tuerkei als Beispiel genannt?

Wolfgang otten
24.04.2021 - 13:54

Weil das die einzige Möglichkeit darstellt, Herrn Erdgas begreiflich zu machen, was ich von Ihm un seiner Politik halte, nämlich genauso viel wie ich Produkte aus seinem Land kaufe- nichts-.
Wuerde dieses Beispiel Schule machen, wuerde es ihn erreichen.

G.S.
21.11.2019 - 11:22

Ich benützte seit Jahren Sonnenblumenkerne einer deutschen Mühle in dem guten Glauben, dass es sich um deutsche Kerne oder wenigstens europäische Ware handelt. Suggestion hat da wunderbar geklappt.Umso verärgerter bin ich jetzt, da ich zufällig recherchiert habe, dass es chinesische Ware ist. Auf der Verpackung steht kein Hinweis, auf den ich normalerweise immer schaue. Und schon lange ärgert mich, dass bei vielen Waren nur der Verpacker o.ä.angegeben ist, nicht aber das Land, in dem die Ware angebaut wurde. Als Verbraucher fühle ich mich betrogen. Auch bei Beluga Linsen genau dasselbe, kein Herkunftsland.
Das muss geändert werden, ich will selbst entscheiden, dass ich keine chinesischen Sonnenblummenkerne kaufen will!
Mit freundlichem Gruß
G.Schmid

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