Herkunftsangabe bei Fisch ist Pflicht – mit Ausnahmen
Beim Kauf von frischem und tiefgekühltem Fisch sowie bei Fischfilet erfahren Verbraucher:innen sowohl die Herkunft als auch die Fangmethode. Auch bei getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fisch sind diese Angaben Pflicht. Wurde der Fisch aber beispielsweise zu Konserven verarbeitet, sind die Angaben allenfalls als freiwillige Informationen zu finden.
Verpflichtende Angaben
Die speziellen Kennzeichnungsvorschriften betreffen nicht nur frischen und tiefgekühlten Fisch, sondern auch getrockneten, gesalzenen und geräucherten Fisch sowie Meeresfrüchte. Sie gelten sowohl für verpackte Ware als auch für lose verkauften Fisch von der Bedientheke.
Zur Pflichtkennzeichnung gehören - zusätzlich zu den allgemein verpflichten Angaben:
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Berichte der Lebensmittelüberwachung zeigen, dass Fisch nicht immer vorschriftsmäßig gekennzeichnet ist. Verbraucher:innen, die sich über die unzureichende Kennzeichnung ärgern, können sich direkt im Laden beschweren und die Lebensmittelüberwachung informieren. Diese sollte die Kennzeichnung von Fisch konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden.
Anfragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit.de zeigen außerdem, dass sich Verbraucher:innen Herkunftsangaben auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wünschen, zum Beispiel auf Konserven. Wir fordern deshalb eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch bei verarbeitetem Fisch.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Für meine Bacheloarbeit würde mich gerne interessieren wie viele Verwender sich im Jahr über die mangelnde Fischkennzeichnung beschweren?
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