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Erlaubt: Rote Grütze – aus Früchten, aber auch komplett ohne Früchte

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Erlaubt: Rote Grütze – aus Früchten, aber auch komplett ohne Früchte
Erlaubt

Die Verkehrsauffassung für „Rote Grütze“ steht in zwei verschiedenen Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission: Einmal als Erzeugnis aus Früchten und ein zweites Mal als Dessert mit Fruchtgeschmack. Beide Versionen sind im Handel erhältlich und auf den ersten Blick nicht unbedingt zu unterscheiden.

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte Rote Grütze mit Fruchtgeschmack auf den ersten Blick von Roter Grütze mit echten Früchten zu unterscheiden sein. Das Dessert mit Fruchtgeschmack sollte nicht genauso bezeichnet werden wie Rote Grütze aus Früchten.

Beispiel „Rote Grütze“ ohne Früchte 

Im Kühlregal steht ein Dessertbecher mit „Rote Grütze“. Abgebildet ist eine rosafarbene Creme. Die Zutatenliste zeigt, dass es sich bei der Creme um ein Produkt aus Wasser, Zucker, Stärke, Getreideerzeugnis, Verdickungsmitteln, Farbstoff und Aroma handelt. 
Das Dessert „Rote Grütze“ enthält entgegen der Erwartung keine roten Früchte.

So lauten die Beschwerden zu dieser Problematik:

Beschwerden zur Bezeichnung „Rote Grütze“

Lediglich „Rote Grütze“ ist auf dem Deckel gedruckt, auf der Vorderseite des Bechers „Rote Grütze mit Himbeer-Geschmack“.
Billigster Inhalt aus Wasser, Zucker, Stärke, 1 % Grieß, Apfelpulver ... Farbstoff usw. Definition von Wiki: „Rote Grütze ist eine Süßspeise der deutschen Küche sowie der Landesküchen Skandinaviens. Die Bezeichnung leitet sich von der typischen Rotfärbung durch die verwendeten Früchte ab.“
Für mich ist das keine rote Grütze. Keine Früchte, Farbstoff, Zuckerpampe
Verbraucher aus Leopoldshöhe vom 09.07.2022

Unter „Roter Grütze“ verstehe ich etwas anderes: Eine dickere (nicht stichfeste) Fruchtsoße mit vielen Früchten.
Die Packung ist zwar durchsichtig und man erkennt, dass in dem pinkfarbenen Dessert keine Früchte drin sind. Aber sollte nicht auch schon auf der Deckelfolie zu erkennen sein, dass es sich um „Rote Grütze aus Hartweizengrieß ...“ handelt? Ist das rechtens? Rein vom Namen her erwarte ich Früchte! 
Ältere Kollegen kennen nur diese Art von Grütze aus DDR-Zeiten (nicht die roten Produkte mit Früchten). „Unser Original“ steht auch noch drauf – Handelt es sich dabei um ein in irgendeiner Form geschütztes Produkt?
Verbraucherin aus Dresden vom 15.08.2013

Das ist geregelt

Die Leitsätze für Obsterzeugnisse beschreiben Fruchtgrützen als Fruchtzubereitungen aus mehreren Fruchtarten. Entsprechend den verwendeten Früchten gibt es Bezeichnungen wie „Waldfrucht-Grütze“ oder entsprechend der jeweiligen Farbe auch „Rote Grütze“. Weitere Zutaten sind Wasser, Zuckerarten und Verdickungsmittel. Für „Rote Grütze“ werden überwiegend rote Früchte verwendet. Der Fruchtanteil beträgt mindestens 50 Prozent.
Nach den Leitsätzen für Pudding zählen Grützen zu den Desserts mit Frucht-Geschmack. Diese enthalten keine Früchte und bestehen üblicherweise aus Wasser, Zucker, Grieß, Stärke, Verdickungsmitteln, Aromen, Farbstoffen, färbenden Lebensmitteln und/oder Säuerungsmitteln. Die Geschmacksrichtung wird durch Angaben wie „… mit Himbeer-Geschmack“ beschrieben.
Regionale Bezeichnungen lauten beispielweise „Rote Grütze mit Himbeergeschmack“. 
Ergänzend steht in diesem Kapitel ein Hinweis auf „Rote Grütze mit Früchten“ aus den Leitsätzen für Obsterzeugnisse. 
 

Bei „Roter Grütze“ kann es sich um zwei unterschiedlich zusammengesetzte Desserts handeln, die beide üblicherweise als „Rote Grütze“ bezeichnet werden. Wir gehen davon aus, dass die meisten Verbraucher:innen nicht wissen, dass es diese zwei unterschiedlichen Varianten gibt. Sie werden daher beim Einkauf nicht auf mögliche Unterschiede achten.

Fazit: Die Bezeichnung „Rote Grütze“ sollte nicht für zwei komplett unterschiedliche Desserts dienen. 

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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