Lexikon

Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs führen allgemein verständliche und übliche Bezeichnungen der Lebensmittel auf und beschreiben Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale, die üblicherweise bei den jeweiligen Lebensmitteln erwartet werden.

Die Leitsätze stellen beispielsweise dar, welche Rohstoffe bei der Herstellung eingesetzt werden und wie hoch der Anteil an wertgebenden Zutaten sein sollte. Sie beschreiben auch, wie viel Wasser oder wertmindernde Bestandteile enthalten sein können. Bei Bedarf geben sie außerdem die gebräuchlichen Herstellungsverfahren an.

Wichtig: Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften

Die Beschreibungen in den Leitsätzen haben den Charakter von so genannten objektivierten Sachverständigengutachten. Sie dienen für alle Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Bewertung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln.

Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden die Leitsätze als Entscheidungshilfe herangezogen. Rechtsverbindlich sind sie aber nicht.

Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. Ihr gehören je acht Vertreter aus Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelwirtschaft an.

Dieses Gremium hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Interessen der Mitglieder gemeinsame Verkehrsauffassungen zu den einzelnen Lebensmitteln zu ermitteln.

Mehr Informationen zu Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs erhalten Sie unter "Leitsätze für Lebensmittel – Was der Kunde erwarten kann".

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