Erlaubt: „Babykekse“ mit 25 Prozent Zucker
Kekse für Säuglinge und Kleinkinder werben mit „babygerechter Rezeptur“ oder „kleinkindgerechter Rezeptur“. Sie versprechen damit eine besondere an die Ernährungsbedürfnisse dieser Altersgruppe angepasste Zusammensetzung. Nach der EU-Beikost-Richtlinie darf Getreidebeikost bis zu 7,5 Gramm Zucker pro 100 Kilokalorien enthalten. Produkte wie Mürbeteigkekse mit etwa 430 Kilokalorien können danach fast zu einem Drittel aus Zucker bestehen.
Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Denn zu ausgewiesenen Produkten für Kleinkinder passt der hohe Zuckergehalt nicht. Die EU-Beikost-Richtlinie sollte hinsichtlich der erlaubten Nährstoffzusammensetzung für Getreidebeikost daher überarbeitet werden.
Ein typisches Beispiel
Ein Keks zum Verzehr ab dem 8. Monat und damit für die Säuglingsernährung empfohlen, wirbt auf der Frontseite der Verpackung unter anderem mit „babygerechte Rezeptur“. Ein anderer Keks mit „in kleinkindgerechter Rezeptur“ und „Ideal abgestimmt auf die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern ab 1. Jahr“. Die Nährwerttabelle weist einen Zuckergehalt von 25 Prozent aus. Das entspricht auch herkömmlichen Keksen.
Wie kann man Zuckerkekse als „Ideal für kleine Hände. Kinderkekse, Babykekse für 6+ Monate alte Kinder“ anbieten?
Außer Weizen und Backtriebmittel und ner Prise Milchpulver ist nur Zucker und Öl enthalten. 23 gr Zucker auf 100 gr Keks.
Verbraucher aus Frankfurt vom 07.10.2024
Ich bin verärgert, weil die Kekse als Babykekse deklariert sind und ab 6 Monaten empfohlen werden. Außerdem steht drauf: mit Vitaminen und Mineralien. Diese Kekse sind eine Mischung aus Zucker und Chemie und sollten nicht in Babybäuchen landen. Es täuscht Eltern vor, dass die Kekse besser sind für ihr Kind, als "normale" Kekse.
Verbraucherin aus Eppingen vom 08.06.2022
Auf der Vorderseite steht "In kleinkindgerechter Rezeptur". Auf der Rückseite steht "Ideal abgestimmt auf die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern ab 1 Jahr". In der Zutatenliste findet sich dann Zucker an zweiter Stelle. Da frage ich mich dann doch, wie der Hersteller das als kleinkindgerecht anpreisen kann.
Verbraucher aus Rattelsdorf vom 12.02.2014
„Kleine Entdecker“ ButterKekse verspricht schon, dass es für kleine Kinder ist. Dann steht drauf von 1-3 Jahre und unten sogar "in kleinkindgerechter Rezeptur". Hinten nochmals "ideal abgestimmt auf die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern ab 1 Jahr". In diesem Produkt sind auf 100g Inhalt 23,1g Zucker enthalten!
Ich finde das viel zu viel für ein Produkt speziell für Kleinkinder ab 1 (!) Jahr!
Da darf nicht mit kleinkindgerechter Ernährung geworben werden. Viele junge Mamas schauen doch nicht auf die Inhaltsstoffe und meinen sie tun ihren Kleinen gutes. Das ist ja fast ein Viertel.
Verbraucherin aus Langfurth vom 21.07.2013
Der Kinderkeks wird mit "babygerechte Rezeptur" sowie "idealem und auch noch bekömmlichen Knabberspaß" beworben; enthält aber 25,2 g Zucker pro 100 g. Ich erwarte als Verbraucher, dass eine solche erhebliche Menge an Zucker sichtbar angegeben wird. Nicht nur in den Nährwerten. "Babygerecht" ist der Keks nicht.
Verbraucher aus Meißen vom 09.01.2013
Das ist geregelt
In der EU-Beikost-Richtlinie sind die ernährungsphysiologischen Anforderungen an die Grundzusammensetzung von Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder festgelegt. Zutaten wie Saccharose, Fructose, Glucose oder Honig dürfen nur in eingeschränkten Mengen zugesetzt werden. Der Höchstwert für Kohlenhydrate, die aus diesen Zutaten stammen, liegt für einfache Getreideprodukte sowie für Zwiebacke und Kekse bei 7,5 Gramm pro 100 Kilokalorien.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das passt nicht: Angebliche „Babykekse“ enthalten genauso viel Zucker wie herkömmliches Mürbeteiggebäck. Der für Getreidebeikost erlaubte Zuckergehalt kann sogar bis zu 34 Prozent betragen. Von einem kind- gar babygerechten Lebensmittel kann hier nach Ansicht von Lebensmittelklarheit aufgrund des Zuckergehaltes nicht die Rede sein. Dann sollten sie auch nicht so heißen und mit einer babygerechten Rezeptur werben dürfen.
Fazit: Die EU-Beikost-Richtlinie sollte hinsichtlich der empfohlen Nährstoffgehalte überarbeitet werden. Dabei sollte geprüft werden, ob eine Unterscheidung der empfohlenen Lebensmittel nach Säuglingen und Kleinkindern sinnvoll ist, da die Ernährungsbedürfnisse sehr unterschiedlich sind.
Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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