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Erlaubt: Aufgetautes Fleisch ohne Hinweis

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Erlaubt: Aufgetautes Fleisch ohne Hinweis
Erlaubt

Eine Vorschrift erlaubt diese Kennzeichnung. Lebensmittelklarheit fordert eine Änderung.

Verbraucher:innen gehen vielfach davon aus, dass abgepacktes Fleisch aus der Kühltheke frisch ist und nicht schon einmal eingefroren war. Aber nur bei unverarbeitetem Fleisch ist die Angabe „aufgetaut“ verpflichtend. Wurde aufgetautes Fleisch anschließend mariniert, darf der Hinweis fehlen. Bei vielen Fleischerzeugnissen ist daher kein „aufgetaut“-Hinweis aufgedruckt, auch wenn das Fleisch schon einmal eingefroren war.

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte aufgetautes mariniertes oder gewürztes Fleisch den Hinweis „aufgetaut“ in Verbindung mit der Bezeichnung auf der Schauseite tragen. Das vermeidet Missverständnisse.

Ein typisches Beispiel

Im Handel wird Fleisch teilweise in aufgetautem Zustand angeboten. Dies ist aber nicht immer erkennbar. Wird das Fleisch nach dem Auftauen mariniert, entfällt die Verpflichtung für den Hinweis „aufgetaut“.

Hinten auf der Verpackung der marinierten Schweinesteaks findet sich in kleinster Schrift der Hinweis: „Hergestellt aus aufgetauter Schweinehüfte!“ Auf den ersten Blick ging ich davon aus, dass es sich um frische Ware handelt, erst durch genaues Hinsehen wird klar, dass es sich um aufgetautes Fleisch handelt, welches als Frischfleisch getarnt wird!

Verbraucher aus Göttingen vom 30.05.2021

Ich ging davon aus, dass das vakuumverpackte, marinierte Fleisch aus frischem Fleisch und nicht aus aufgetautem hergestellt wird. Aus der Verpackung geht das jedenfalls nicht hervor. Nicht einmal die Verkäuferinnen wussten, ob es sich um aufgetautes Fleisch handeln könnte. Hier wäre es doch nur fair dem Kunden gegenüber, wenn ein Hinweis darauf gut leserlich auf der Verpackung angebracht wäre.

Verbraucherin aus München vom 27.07.2015

Das ist geregelt

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sieht vor, dass Verbraucher:innen angemessen darüber informiert werden, wenn Lebensmittel aufgetaut wurden. Denn durch das Einfrieren und spätere Auftauen kann sich insbesondere bei Fleisch- und Fischerzeugnissen der Geschmack verändern oder die Weiterverwendung schwieriger werden.
Lebensmittel, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, müssen in oder nahe der Bezeichnung des Lebensmittels den Hinweis „aufgetaut“ tragen.
Folgende Ausnahmen werden im Anhang der LMIV genannt:

  • „Zutaten, die im Fleischerzeugnis enthalten sind,
  • Lebensmittel, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt im Herstellungsprozess ist,
  • Lebensmittel, bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Qualität des Lebensmittels hat.“

Somit müssen aufgetaute Zutaten im Enderzeugnis nicht besonders kenntlich gemacht werden. Wurde Fleisch mariniert oder gewürzt, gilt das Fleisch als Zutat. Dann kann für ein „mariniertes Schweinenackensteak“ der Auftauhinweis entfallen.

Aus unserer Sicht ist verständlich, dass Verbraucher:innen davon ausgehen, dass abgepacktes Fleisch aus der Kühltheke frisch ist. Nach den aktuellen Regelungen muss aufgetautes Fleisch, das mit weiteren Zutaten verarbeitet wird, keinen Auftauhinweis tragen.

Da sich die Qualität von gefrorenem und frischem Fleisch unterscheidet, sollten Verbraucher:innen darüber informiert werden, ob es sich um mariniertes, frisches oder aufgetautes Fleisch handelt.

Fazit: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte aufgetautes mariniertes oder gewürztes Fleisch den Hinweis „aufgetaut“ in Verbindung mit der Bezeichnung auf der Schauseite tragen.

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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