Fragen & Antworten

Verbrauchsdatum auf „veganem Hack“

Teasertitel
Verbrauchsdatum auf „veganem Hack“

Frage

Warum hat „veganes Hack“ mal ein Verbrauchsdatum und mal ein Mindesthaltbarkeitsdatum? Auch die Lagerungsbedingungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Bei einigen heißt es „Ungeöffnet unter +4°C zu verbrauchen bis…“ bei anderen „Ungeöffnet bei max. +7°C mindestens haltbar bis…“ 
Für tierisches Hackfleisch gibt es ja spezielle Vorschriften zur Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen. Welche Regelungen gelten für "veganes Hack“?

Antwort

Für vegane Fleischersatzprodukte gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung der Haltbarkeit. Hersteller entscheiden selbst ob ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum notwendig ist und welche Lagerungsbedingungen gelten. Grundlage dafür sind die Eigenschaften des jeweiligen Produkts, beispielsweise Verderblichkeit und Herstellungsverfahren.

Ob ein Lebensmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum tragen muss, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach benötigen Produkte, die „in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich“ sind und nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darstellen können, ein Verbrauchsdatum. 

Da tierische Lebensmittel mikrobiologisch besonders belastet sein können, gibt es für sie zusätzlich spezielle rechtliche Regelungen im Hinblick auf die Hygiene. Für vegane Fleischersatzprodukte existieren solche Sonderregelungen nicht.

Der Hersteller muss daher selbst beurteilen, ob sein Produkt leicht verderblich ist. Kommt er zu diesem Schluss, muss er ein Verbrauchsdatum angeben und die passenden Lagerhinweise ergänzen – etwa eine maximale Lagertemperatur. Bei dieser Einschätzung spielen verschiedene Faktoren wie Ausgangsmaterial, Herstellungsverfahren (beispielsweise Erhitzung), Oberflächenstruktur und Inhaltsstoffe wie Salz oder Zusatzstoffe eine Rolle. 

Zusätzlich müssen alle Lebensmittelunternehmen die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung einhalten. Dazu gehört unter anderem ein umfassendes Hygienekonzept, das der Betrieb umsetzt. Denn die Verantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt immer beim Hersteller.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.9 (25 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.