Kein Hinweis zur Aufbewahrungsdauer nach dem Öffnen
Frage
Ich habe eine Salatsoße gekauft, die Ei enthält. Diese muss bereits ungeöffnet gekühlt gelagert werden. Mich irritiert, dass auf der Packung nicht steht, wie lange sie geöffnet haltbar ist. Ist das erlaubt?
Verbraucherin aus Frankfurt am 16.04.2025
Antwort
Wenn es für die Sicherheit eines Lebensmittels erforderlich ist, müssen Hersteller angeben, wie lange es geöffnet haltbar ist.
Auf Lebensmitteln, die nach dem Öffnen aufbewahrt und weiterverwendet werden, sind laut Lebensmittelinformationsverordnung „gegebenenfalls“ besondere Aufbewahrungsbedingungen oder der Verzehrzeitraum nach dem Öffnen auf der Packung anzugeben.
Dies betrifft vor allem Lebensmittel,
- die nach dem Öffnen schnell verderben und
- bei denen Verbraucher:innen nicht wissen, wie lange sie üblicherweise aufbewahrt werden.
So ist Frischmilch zwar schnell verderblich, aber die meisten Menschen wissen, dass sie nach dem Öffnen gekühlt aufbewahrt und innerhalb weniger Tage verbraucht werden muss.
Bei vielen Lebensmitteln besteht aber ein Ermessensspielraum:
Bei einem Feinkostsalat, der ebenfalls schnell verdirbt, ist dies vermutlich weniger bekannt. Ein Hinweis, in welchem Zeitraum er nach dem Öffnen verzehrt werden muss, wäre nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit deshalb erforderlich.
Wie lange eine fertige Salatsoße nach dem Öffnen verwendet werden kann, hängt von den verwendeten Zutaten ab und ist für Verbraucher:innen noch schwerer abzuschätzen. Hier ist ein Hinweis zum Verzehrzeitraum nach Auffassung von Lebensmittelklarheit ebenfalls notwendig.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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