Eierkennzeichnung: Was Packung und Stempelcode verraten
Wie Eier kennzeichnet sein müssen, ist EU-weit verbindlich geregelt. Informationen finden sich auf der Verpackung und im Stempelcode auf dem Ei.
Angaben auf der Verpackung
Auf der Verpackung sind Angaben zu Anzahl der Eier, Güteklasse, Gewichtsklasse und Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtend. Auch die Angabe der Packstellennummer sowie der Verbraucherhinweis „Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“ sind vorgeschrieben.
Die Packstellennummer verrät allerdings nicht, woher die Eier stammen, sondern nur, wo sie verpackt wurden. Sie dient den Kontrollbehörden zur Rückverfolgbarkeit der Eier. Wer wissen will, in welchem Land die Eier produziert wurden, muss sich den Stempelcode auf dem Ei anschauen.
Im Handel erhalten Sie nur Eier der Klasse A. Sie steht für "frisch": Diese Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder stark gekühlt werden (unter 5°C).
Eier der Klasse B oder sind nur für die Weiterverarbeitung in der Nahrungsmittelindustrie bestimmt.
Frische Eier gibt es in vier verschiedenen Gewichtsklassen:
- „XL“ oder „sehr groß“ (mehr als 73g)
- „L“ oder „groß“ (zwischen 63 und 73g)
- „M“ oder „mittel“ (zwischen 53 und 63g)
- „S“ oder „klein“ (weniger als 53g)
Auf der Verpackung finden Sie außerdem eine Angabe der Haltungsform: Freilandhaltung, Bodenhaltung oder Käfighaltung. Auch Eier aus ökologischer Landwirtschaft sind als solche gekennzeichnet.
Auf vielen Verpackungen finden Sie außerdem einen Hinweis, dass die Eier ohne Kükentöten erzeugt wurden. Zwar gibt es in Deutschland seit dem 01.01.2022 ein Verbot des Tötens von Hühnerküken. Da das Verbot jedoch nicht für Eier aus anderen EU-Ländern gilt, kann der Hinweis für Verbraucher:innen trotzdem eine sinnvolle Information darstellen.
Was der Stempelcode bedeutet
Auf der Eierschale selbst findet sich ein Stempelcode. Daraus lassen sich die Herkunft der Ware und die Haltungsform ablesen.
Der Erzeugercode besteht aus drei Teilen und hat folgenden Aufbau:
1. Haltungsform
- 0 = Ökologische Erzeugung
- 1 = Freilandhaltung
- 2 = Bodenhaltung
- 3 = Käfighaltung = ausgestalteter Käfig
Seit 2012 ist die konventionelle Käfighaltung in „Legebatterien“ in der EU verboten. Derzeit wird die Haltungsform 3 in der entsprechenden EU-Verordnung weiterhin als „Käfighaltung“ (ausgestalteter Käfig) bezeichnet. Vielfach wird auch von Kleingruppenhaltung gesprochen. Insgesamt sind die Vorgaben für die Haltungsform 3 (Käfighaltung) etwas strenger geworden. Die Haltungsform 3 wird im Jahr 2025 auslaufen.
2. Herkunftsland
Zwei Buchstaben stehen für den EU - Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- DE = Deutschland
- NL = Niederlande
3. Erzeugerbetrieb
Jeder EU-Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dem Erzeugerbetrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341
- 1 = Haltungsform: Freilandhaltung
- DE = Herkunft: Deutschland
- 0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall identifizieren.
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
- 01 = Schleswig-Holstein
- 02 = Hamburg
- 03 = Niedersachsen
- 04 = Bremen
- 05 = Nordrhein-Westfalen
- 06 = Hessen
- 07 = Rheinland-Pfalz
- 08 = Baden-Württemberg
- 09 = Bayern
- 10 = Saarland
- 11 = Berlin
- 12 = Brandenburg
- 13 = Mecklenburg-Vorpommern
- 14 = Sachsen
- 15 = Sachsen-Anhalt
- 16 = Thüringen
Eine offizielle Datenbank für Verbraucher:innen zur Entschlüsselung der Betriebsnummer gibt es nicht.
Erzeugerbetriebe, die dem freiwilligen KAT-System angeschlossen sind, lassen sich einfach ermitteln. „KAT“ steht für Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. Als Haltungsformen sind bei KAT Boden-, Freiland und Bio-Haltung zugelassen. Auf der Website Was-steht-auf-dem-Ei.de ergibt sich anhand des Stempelcodes der KAT-Legebetrieb.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Packstellennummer auf der Eierverpackung kann leicht mit einer Herkunftsangabe verwechselt werden, das zeigen unter anderem Verbraucheranfragen bei Lebensmittelklarheit. Aus unserer Sicht sollte das Herkunftsland nicht nur auf dem Ei, sondern auch auf der Verpackung stehen. Die Vermarktungsnormen für Eier sollten entsprechend verändert werden, um eine Verbrauchertäuschung auszuschließen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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