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Werbung mit "keine künstlichen Aromen"

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Werbung mit "keine künstlichen Aromen"

Frage

Auf einer Packung Chips wird mit unverfälschtem Chipsgenuss geworben. Insbesondere auf der Frontseite des Produkts wird angegeben, dass Produkte enthalte "keine künstlichen Aromen". Selbst der Name der Chips suggeriert Natürlichkeit. In Wirklichkeit stecken im Produkt durchaus sogenannte "natürliche Aromen", die im Labor erstellt worden sind. Dadurch fühle ich mich als Kunde betrogen.

Antwort

Die Werbung mit „Natürlichkeit“ ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein Ärgernis. Während die Begriffe „natürlich“ und „Natürlichkeit“ im Allgemeinen nicht rechtlich definiert sind, gibt es für „natürliche Aromen“ gesetzliche Bestimmungen. Als „natürlich“ dürfen Aromen nur bezeichnet werden, wenn sie aus einem natürlichen Rohstoff stammen und nicht durch chemische Verfahren gewonnen wurden. Das können pflanzliche oder tierische Ausgangsstoffe sein, aber auch Mikroorganismen wie Schimmelpilze. Für die Herstellung der natürlichen Aromen sind physikalische, enzymatische und mikrobiologische Verfahren zugelassen. So ist es möglich, dass ein Lebensmittel mit der Werbeaussage „ohne künstliche Aromen“ dennoch aromatisiert ist, allerdings nur mit „natürlichen Aromen“.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Werbung „ohne künstliche Aromen“ missverständlich und deshalb zu vermeiden. Wir gehen davon aus, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesem Hinweis keine Aromen erwarten, sondern dass der Geschmack aus den verwendeten herkömmlichen Zutaten stammt.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Gast
05.07.2017 - 13:07

Darf mit "ohne künstliche Aromen" bzw. "keine künstlichen Aromen" auf der Verpackunsgvorderseite oder sonstiger Werbung geworben werden, auch wenn es die Bezeichnung "künstliches Aroma" seit Inkrafttreten der VERORDNUNG (EG) Nr. 1334/2008 im Lebensmittelrecht nicht mehr gibt?

Redaktion Lebensmittelklarheit
07.07.2017 - 09:33

Sie haben recht, laut der Aromen-Verordnung gibt es den Begriff „künstliche Aromen“ nicht mehr. Hersteller sollten unserer Ansicht nach daher die Werbung mit „keine künstlichen Aromen“ oder „ohne künstliche Aromen“ vermeiden. Das gilt insbesondere dann, wenn nicht ausschließlich natürliche Aromen verwendet werden. Nur dann kann die Auslobung „ohne künstliches Aroma“ in Ordnung sein.“

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