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Veganer Eiersalat enthält kaum Eiweiß

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Veganer Eiersalat enthält kaum Eiweiß

Frage

Ein veganes Ersatzprodukt wird als „Veganer Eiersalat“ und „Ei-Ersatz auf Basis von Rapsöl und Kichererbsenprotein“ beworben. Aufgrund dieser Angaben habe ich es gekauft. Protein ist der physiologisch wertvollste der drei Nährstoffe und daher Kohlenhydraten und Fett vorzuziehen. Dass damit Werbung gemacht wird, hat meine Erwartung geweckt, dass die Nährstoffe der Zusammensetzung von Ei nachgebildet sind.

Ein gekochtes Ei hat etwa 13 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Da das Produkt zu 50 Prozent aus Ei-Imitat besteht, würde ich einen Proteingehalt in der Größenordnung von 6,5 Prozent erwarten.

Dieser "Ei-Ersatz-Salat" enthält aber 29,1 Gramm Fett, 8,0 Gramm Kohlenhydrate und nur 0,8 Gramm Eiweiß! Das auf der Vorderseite beworbene Kichererbsenprotein ist nur mit 0,2 Prozent enthalten! Ist das nicht eine unzulässige Täuschung?

Antwort

Für vegane Ersatzprodukte gibt es keine speziellen, rechtlich verbindlichen Vorschriften. Somit gibt es auch keine Vorgabe, dass die Nährwerte an das tierische Original heranreichen müssen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter aber nicht mit „Ei-Ersatz“ und „auf Basis von Kichererbsenprotein“ werben, wenn der Proteinanteil nur bei 0,8 Prozent liegt und das hervorgehobene Kichererbsenprotein nur 0,2 Prozent ausmacht.

Wie vegane und vegetarische Ersatzprodukte gekennzeichnet werden sollten, beschreiben die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel“ des Deutschen Lebensmittelbuches. Demnach sollten Hersteller Bezeichnungen für Feinkostsalate wie Eiersalat nur dann für vegane oder vegetarische Lebensmittel nur verwenden, wenn die Produkte dem tierischen Original sowohl in der Zusammensetzung als auch im Hinblick auf Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz ähneln. Eine Vorgabe, dass die Nährwerte auch ans Original heranreichen müssen, gibt es nicht. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie dienen aber allen Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Anhaltspunkt für die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Tatsächlich weichen vegane oder vegetarische Produkte bei den Nährwerten häufig von den ersetzten tierischen Lebensmitteln ab. Beispielsweise enthält auch Milchersatz auf Getreidebasis wie Haferdrink kaum Protein. Auch der für Milch typische Mineralstoff Kalzium fehlt häufig in den veganen Drinks. Für Menschen, die diese Lebensmittel regelmäßig verwenden, kann ein Blick in die Nährwerttabelle daher sehr wichtig sein.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Proteingehalt bei diesem Produkt mit 50 Prozent Ei-Ersatz tatsächlich sehr niedrig. Anbieterfirmen sollten nicht mit einem hohen Anteil „Ei-Ersatz“ und „auf Basis von Kichererbsenprotein“ werben, wenn der Proteingehalt bei 0,8 Prozent liegt und das hervorgehobene Kichererbsenprotein nur 0,2 Prozent ausmacht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Micha
20.03.2024 - 07:16

Sagen wir es doch mal auf gut Deutsch: Ein Eiersalat ohne Eier ist Betrug. Eier sind immer ein tierisches Produkt.
Wenn "veganer Eiersalat" erlaubt ist, dann müsste auch "vegane Milch" oder "veganer Käse" erlaubt sein. Ist es zu Recht aber nicht.
Vor ein paar Tagen wieder so einen veganen Schwindel gesehen: "Veganer Laxxs". Wie lange soll dieser legale Schwidel (sagen wir ruhig "Betrug" dazu noch erlaubt sein? Bis es dann mal vegane Schweine oder vegane Kühe gibt? Veganen Schinken und vegane Salami gibt es ja schon von Rügenwalder (und da steht auch noch "klassisch" drauf - Salami besteht aber klassisch aus Schweinefleisch, das in einem enzymarischen Verfahren gereift und dabei getrocknet ist).

Warum rollt nicht mal eine Klagewelle der Verbraucherzentralen dagegen?
Wenn "Soylent green" verkauft wird ist es zu spät!

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