Das ärgert beim Einkauf:

Nur Minimengen Tomaten und Basilikum im „Streichgenuss Tomate - Basilikum“

In dem veganen Aufstrich von Rewe stecken nur Minimengen der namensgebenden und abgebildeten Zutaten.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Sortenbezeichnung „Tomate - Basilikum“ und die Abbildungen lassen wertgebende Mengen an Tomate und Basilikum in dem veganen Aufstrich erwarten. Tatsächlich handelt es sich um einen Aufstrich, der hauptsächlich aus Wasser und gehärtetem Kokosöl und einer Reihe weiterer Zutaten besteht. Insgesamt stecken weniger als ein Gramm Tomatenerzeugnisse und nur 0,1 Gramm Basilikum in 100 Gramm Aufstrich. Diese Minimengen passen nicht zur Aufmachung des Produkts. -Um falsche Erwartungen zu vermeiden, sollte der Hersteller die Gestaltung der Schauseite an die Zusammensetzung anpassen und den Gehalt an Tomaten und Basilikum bereits dort nennen.

Dieses Produkt enthält gerade mal 0,5 % Tomatenmark, 0,2 % Tomaten und 0,1 % Basilikum. Es hat nach näherer Betrachtung nicht einmal einen Hauch von rötlicher Färbung. Eine absolute Unverschämtheit, das als „Tomate Basilikum“ Aufstrich zu verkaufen.
Verbraucher aus Köln vom 12.04.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Aufstrich verdient den Namen „Streichgenuss Tomate-Basilikum“ nicht, wenn nur minimale Mengen dieser Zutaten in der Rezeptur stecken und erst die Zutatenliste über diese Minimengen informiert.

Darum geht’s:

Rewe bietet unter der Eigenmarke „Beste Wahl“ einen veganen Aufstrich „Streichgenuss Tomate Basilikum“ an. Der Becherdeckel bildet Cocktailtomaten und Basilikumblätter ab. Die Bezeichnung auf der Becherseite lautet „Veganer Aufstrich auf Basis von Kokosöl und Mandelprotein mit Tomate und Basilikum“ Die darauffolgende Zutatenliste führt Tomate und Basilikum auf. Tomate ist mit 0,5 Prozent Tomatenmark, 0,2 Prozent Tomaten und Tomatensaftkonzentrat genannt. Die Menge an Tomatensaftkonzentrat kann anhand der Position im Verzeichnis maximal 0,2 Prozent betragen. Der Aufstrich enthält somit weniger als ein Prozent Tomate und Tomatenerzeugnisse. Basilikum führt die Liste mit 0,1 Prozent auf. Paprika erscheint vor Tomatenmark in der Zutatenliste.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung hervorgehoben sind. Ausgenommen von dieser Mengenangabe sind Zutaten, die „in kleiner Menge zur Geschmacksgebung“ enthalten sind. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname und die Abbildungen von Tomaten und Basilikum erwecken einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Aufstrichs. Denn tatsächlich ist der Anteil an Basilikum mit 0,1 Prozent und der Gehalt an Tomatenerzeugnissen mit weniger als ein Prozent kaum der Rede wert. Der Aufstrich besteht in erster Linie aus Wasser, gehärtetem Kokosöl und zahlreichen weiteren Zutaten, darunter Paprika, die auch zur Farbe des Aufstrichs beiträgt.

Fazit:

Um falsche Erwartungen zu vermeiden, sollte der Hersteller die Gestaltung der Schauseite an die Zusammensetzung anpassen und den Gehalt an Tomaten und Basilikum bereits dort nennen.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.04.2025 liegt bisher keine Antwort vor.