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Spuren von Ei und Fisch in veganer Pizza

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Spuren von Ei und Fisch in veganer Pizza

Frage

Der Anbieter einer Tiefkühlpizza deklariert seine Produkte als vegetarisch und vegan. Beim Durchlesen der Inhaltsstoffe steht am Ende immer der Satz: „Kann enthalten: Ei, Fisch, Lupine, Sellerie und Senf.“
Es ist doch klar, dass Vegetarier keinen Fisch und Veganer weder Fisch noch Ei in ihrem Essen haben wollen. Ist das nicht täuschend?

Antwort

Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese Art der Kennzeichnung ungünstig. Sie entspricht aber den gesetzlichen Regelungen.

Für die Kennzeichnung eines Produkts als „vegetarisch“ oder „vegan“ gibt es bislang keine rechtlich verbindlichen Regelungen. In den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel sind Kriterien für die Kennzeichnung solcher Produkte festgelegt. Demnach sollten in veganen Lebensmitteln keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das betrifft alle Produktionsstufen und schließt auch Aromen, Zusatzstoffe und Enzyme ein. Für vegetarische Lebensmittel gelten ähnliche Anforderungen, es sind aber Zutaten von lebenden Tieren wie Milch, Eier und Honig möglich. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich.

Die genannten Kriterien betreffen die Zutaten, die laut Rezeptur dem Lebensmittel zugesetzt werden.

Der Hinweis „Kann enthalten: Ei, Fisch, Lupine, Sellerie und Senf“ hingegen richtet sich an Allergiker:innen. Er bezieht sich ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern in kleinen Mengen unbeabsichtigt ins Lebensmittel gelangen, beispielsweise wenn in derselben Fabrik Lebensmittel mit Ei oder Fisch produziert werden.

Der Hinweis auf solche unbeabsichtigten Verunreinigungen des Lebensmittels mit Allergenen ist bislang gesetzlich nicht geregelt.

Die zwei Kennzeichnungen richten sich also an verschiedene Zielgruppen: Die Kennzeichnung „vegan“ soll Veganer:innen informieren, dass laut Rezeptur keine Zutaten tierischen Ursprungs eingesetzt wurden. Die „Spurenkennzeichnung“ soll Allergiker:innen vor möglichen Verunreinigungen warnen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gleichzeitige Angabe der Hinweise „vegan“ und „Kann Ei und Fisch enthalten“ dennoch widersprüchlich und daher ungünstig. Gesetzliche Regelungen sind dringend erforderlich.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Anonym
06.01.2023 - 09:31

Ich bin Veganer und aus meiner Sicht ist diese Kennzeichnung nicht ungünstig. Auf diese Weise erfahre ich immerhin, dass das Produkt aus einem Betrieb kommt, der nicht rein vegan arbeitet, sondern auch tierische Bestandteile verarbeitet. Ich kann mir dann selber überlegen, ob das für mich ok ist oder nicht. Die Alternative, die rechtlich völlig in Ordnung wäre, wäre, dass der Hersteller keine Spurenkennzeichnung vornimmt. Dann man als Verbraucher zwar die von Ihnen bemängelte Widersprüchlichkeit nicht mehr erleben. Dafür hätte ich aber auch die Zusatzinfo nicht, dass der Hersteller auch tierische Zutaten verarbeitet und für Allergiker würde der Hinweis auf mögliche Spuren fehlen.
Übrigens ist die Information nicht widersprüchlich, wenn man die Erklärung betrachtet, die Sie selber gegeben haben, nämlich dass das Produkt selber vegan ist, in dem Produktionsbetrieb aber besagte nicht-vegane Zutaten verarbeitet werden und als Spuren vorhanden sein können.

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