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Preisangabe bei Lebensmitteln mit reduzierter Haltbarkeit

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Preisangabe bei Lebensmitteln mit reduzierter Haltbarkeit

Frage

In meinem Bio-Supermarkt werden reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit in einem separaten „Sonderposten-Kühlregal“ angeboten. Auf den Artikeln sind lediglich Etiketten mit „-20 %“ bzw. „-50 %“ angebracht, die Angabe des ursprünglichen Preises oder des neuen reduzierten Preises fehlt aber. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, ich könne den Preis an der Kasse erfragen. Ist das zulässig?
Verbraucher aus München vom 01.04.2025

Antwort

Nein, nach Ansicht von Lebensmittelklarheit das ist so nicht zulässig. Bei reduzierten Lebensmitteln mit kurzer Haltbarkeit darf zwar der neue Endpreis fehlen. Es gilt aber das grundsätzliche Gebot der Preisklarheit. Der ursprüngliche Preis muss unserer Ansicht nach daher erkennbar sein.

Leicht verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit werden oft kurz vor Ablauf des Verfallsdatums günstiger verkauft. Laut der Preisangabenverordnung müssen Händler dabei keinen neuen Preis angeben, wenn sie den Preis kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums herabsetzen. Sie müssen die kurze Haltbarkeit aber für Verbraucher:innen deutlich kennzeichnen.

Im Gegensatz zu anderen Preisreduzierungen müssen sie bei diesen Produkten nicht den niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage angeben. 

Nach Auffassung von Lebensmitteklarheit müssen Anbieter in solchen Fällen aber zumindest den ursprünglichen Verkaufspreis, auf den sich die Preisreduzierung bezieht, kennzeichnen. Andernfalls lässt sich der Endpreis gar nicht abschätzen. Der Anbieter könnte beispielsweise ein Preisschild mit dem ursprünglichen Preis direkt an der Ware anbringen. Auch eine Kennzeichnung am Regal ist denkbar, wenn sich der Preis dem Produkt zuordnen lässt. Alternativ könnte der Händler das Produkt an seinem üblichen Platz anbieten. Hier steht der ursprüngliche Preis üblicherweise am Verkaufsregal.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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