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Preisangabe bei Ananas und Melonen

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Preisangabe bei Ananas und Melonen

Frage 

Mein Discounter verlangt seit Neuestem bei Ananas und Melonen Kilopreise statt Stückpreise. Meines Wissens nach werden Ananas normalerweise pro Stück verkauft, also nicht nach Kilogramm. Bei Melonen hängt es wohl von der Sorte ab: Wassermelonen werden nach Stück oder Gewicht verkauft, Honigmelonen pro Stück. Gibt es dazu nicht feste Vorgaben?
Verbraucher:in aus Eschelbronn vom 23.04.2025

Antwort

Eine klare gesetzliche Vorgabe für die Preisangaben einzelner Obstarten gibt es nicht. Anbieter müssen sich aber an üblicher Preisgestaltung orientieren. Ananas und Honigmelonen werden üblicherweise pro Stück verkauft. Bei Wassermelonen ist sowohl der Verkauf pro Stück als auch der Verkauf pro Kilogramm üblich.

Preisangaben bei Obst und Gemüse müssen der „allgemeinen Verkehrsauffassung“ entsprechen. Die allgemeine Verkehrsauffassung ist in keiner Rechtsvorschrift festgelegt. In einigen Bundesländern verfügen die Überwachungsbehörden über Listen, in denen die üblichen Verkehrsauffassungen aufgeführt sind. Diese Listen sind rechtlich nicht bindend.

Obstarten wie Äpfel, Birnen oder Bananen werden in Deutschland üblicherweise pro Kilogramm verkauft. Nach Recherchen von Lebensmittelklarheit ist bei Ananas und Honigmelonen der Verkauf pro Stück üblich. Bei Wassermelonen ist sowohl der Verkauf pro Stück als auch pro Kilogramm verbreitet. 

Die allgemeine Verkehrsauffassung kann regional unterschiedlich sein und sich mit der Zeit wandeln. Solange für Ananas und Honigmelonen ein Stückpreis üblich ist, müssen sich Händler danach richten. Bei Wassermelonen haben sie die Wahl. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die derzeitige Regelung ungünstig. Es wäre es wünschenswert, wenn Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht verkauft werden müsste. So würden Kund:innen den Grundpreis erfahren und könnten ihn mit anderen Obst- und Gemüsearten vergleichen. Für größere Stücke müssten sie entsprechend mehr zahlen als für kleine. Das wäre angemessen und transparent. Diese Regelung wäre auch nachhaltiger, denn kleine Stücke Obst und Gemüse lassen sich bei einem Stückpreis schlecht verkaufen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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