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Preisangaben: Das ändert sich ab Ende Mai

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Preisangaben: Das ändert sich ab Ende Mai

Seit dem 28. Mai 2022 gilt die neue Preisangabenverordnung. Insbesondere die Vorgaben zu Grundpreisen und zu Preisreduzierungen haben sich geändert. Bei Preisermäßigungen muss der vorherige Verkaufspreis angegeben werden. Für Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nun eine unkompliziertere Preisreduzierung möglich.

Grundpreis nur noch pro Kilogramm und pro Liter

Der Grundpreis ist für Verbraucher:innen wichtig, um Preise bei Lebensmitteln mit unterschiedlichen Füllmengen vergleichen zu können. Laut Preisangabenverordnung muss er sich auf ein Kilogramm oder Liter des Produktes beziehen. Bislang war es bei kleinen Lebensmittelmengen unter 250 Gramm oder Milliliter möglich, den Grundpreis auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu beziehen. Das ist nach der neuen Verordnung nun bei verpackten Lebensmitteln nicht mehr möglich. Bei loser Ware hingegen kann – je nach Verkehrsauffassung – auch noch der Preis pro 100 Gramm oder Milliliter angegeben werden. Dies könnte beispielsweise bei Feldsalat oder frischen Beeren der Fall sein.

Gesamt- und Grundpreis müssen leicht erkennbar und gut wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für den Online-Handel. Hier müssen beide Preise ebenfalls auf den ersten Blick zu erkennen sein und dürfen nicht erst durch weiteres Klicken zu finden sein.

Veränderte Regeln bei Preisreduzierung

Geändert haben sich auch die Regeln für die Preisangabe (Gesamtpreis) bei Preisreduzierungen. So muss bei Preisermäßigungen grundsätzlich der vorherige Verkaufspreis angegeben werden. Maßstab ist der niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage. Eine Ausnahme gilt für schnell verderbliche Waren, deren Preis vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert wird. Ein einfacher Hinweis auf die Preisreduzierung wie „30 Prozent billiger“ reicht dann aus. Für Händler ermöglicht dies eine unkompliziertere Preisreduktion bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Ziel der neuen Regelung ist, dass weniger Lebensmittel im Müll landen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Angela Lehmkuhl
30.06.2022 - 01:39

Leider nimmt sich ALDI von der Vorgabe, das der Grundpreis gut erkennbar sein soll nichts an. Wie seit langem schon wird der Grundpreis im Geschäft in so winziger Schrift angegeben, das man eine Lupe braucht. Bei Waren die im unteren Bereich sind, kann man es gar nicht erkennen. Dafür müsste man sich mit Lupe auf den Boden legen.

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