Preis- und Mengenangaben passen nicht zur verkauften Ahle Wurscht
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Stückpreis und Grundpreis beziehen sich auf ein Gewicht, dass die Wurst gar nicht hat, auf das „Frischgewicht“ von 0,86 Kilogramm. Tatsächlich wiegt die Wurst etwa halb so viel und der Grundpreis ist damit etwa doppelt so hoch. Dass die Wurst einen Reifungsprozess durchläuft und dabei 50 Prozent an Gewicht verliert, steht erst am Ende der Produktbeschreibung. Dies rechtfertigt aber keinen Grundpreis, der sich nicht auf das fertige Erzeugnis bezieht.
Die Teichhof GmbH sollte sowohl den Grundpreis als auch den Stückpreis auf das fertige Erzeugnis, die Stracke, beziehen.
Beschwerde
Ich habe über den Online-Shop Holles-schaf.de Ahle Wurst aus dem Ringgau erworben. In der Preisangabe ist ein kg-Preis angegeben, der jedoch nicht dem tatsächlichen Preis entspricht. Die Wurst wird mit 17,44 € je kg angeboten, die übersandte Wurst hat 15 € gekostet, jedoch nur ein Gewicht von circa 440 g. Dies entspricht einem kg-Preis von circa 34 €. Ich fühle mich getäuscht!
Verbraucher aus Kassel vom 25.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das geht gar nicht: Der Preis und Grundpreis beziehen sich auf das „Frischgewicht“ der Wurst. Tatsächlich wiegt die verkaufte Wurst nur etwa halb so viel und der Grundpreis ist daher doppelt so hoch.
Darum geht’s:
Im Online-Shop Holles-schaf.de bietet die Firma „Der Teichhof“ verschiedene Wurstwaren zum Kauf an. Beim Angebot „Stracke Ahle Wurscht Kümmel & Pfeffer“ ist neben der Abbildung der Wurst ein Rahmen mit Mengen-, Preisangaben, der Lieferzeit und dem Button „In den Warenkorb“ zu sehen. Darin steht ganz oben und klein geschrieben „Frischgewicht: 0,86 kg“. Nach der Produktbezeichnung folgen die Preisangaben „15,00 €“ und „17,44 €/kg“.
Darunter sind aufklappbare Reiter wie die Beschreibung, die Zutaten, die Nährwerte und anderes mehr. Die Information „Während des langsamen Reifungs- und Trocknungsprozesses verliert die Wurst bis zu 50 % ihres Frischgewichts – … Frischgewicht: 860 g“ steht unter „Beschreibung“ im letzten Absatz.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffen, einfach und leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin schreibt die LMIV die Nettofüllmenge als Pflichtkennzeichnung vor. Bei festen Lebensmitteln ist die Füllmenge – bis auf wenige Ausnahmen – in Gewicht anzugeben.
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen die Anbieter für Waren, die sie nach Gewicht verkaufen, einen Grundpreis angeben, der sich bei Lebensmitteln in der Regel auf Kilogramm oder Liter bezieht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Preis und Grundpreis auf ein Gewicht zu beziehen, das die Wurst längst nicht mehr hat, ist ein Unding. Das vermeintliche Schnäppchen mit einem Grundpreis von knapp 18 Euro entpuppt sich bei der Lieferung als etwa doppelt so teuer. Wie bei allen anderen Dauerwürsten müssen sich Füllmenge und Grundpreis auf die fertig hergestellte Wurst beziehen.
Fazit:
Die Teichhof GmbH sollte sowohl den Grundpreis als auch den Stückpreis auf das fertig hergestellte Erzeugnis beziehen.
Stellungnahme von Der Teichhof Gaststätte und Hausmacherwurstwaren GmbH, Ringgau-Grandenborn
Kurzfassung:
Der Reifeprozess prägt die „Ahle Wurscht“ und beeinflusst ihren charakteristischen Geschmack. Die Wurst verliert währenddessen naturgemäß bis zu 50 % ihres Gewichts, je nach Umgebungsbedingungen. Damit variieren Gewicht und aktueller kg-Preis nahezu täglich. Zur Transparenz nennen wir im Online-Shop daher Frischgewicht und Preis zum Zeitpunkt der Abfüllung. Der Preis der Ware bleibt somit konstant.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die kritisierte Preisangabe informiert.