Das ärgert beim Einkauf:

Pure Raw Magic Blue

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Außer der färbenden Zutat Spirulina-Mikroalge enthält das Pulver auch Apfel und unerwartet viel Zucker laut Nährwerttabelle.
getaeuscht

In seinem Online-Shop wirbt „Pure Raw“ für das Produkt „Magic Blue – Natürliches Spirulina-Blau“. Laut Beschreibung soll es sich dabei um einen natürlichen Farbstoff aus der Spirulina-Mikroalge handeln. Die konkrete Zusammensetzung des Produktes wird beim Online-Angebot jedoch nicht deutlich. Die Nährwerte weisen 40 Prozent Zucker für das Pulver aus. Verbraucher können sich aufgrund der Angaben kein klares Bild über das Produkt machen.
Der Hersteller sollte eindeutige Angaben zu seinem Produktangebot machen.

Ich fühle mich betrogen. Ich wollte das Produkt kaufen, habe extra die Firma angerufen und nachgefragt, ob das Produkt Zucker in irgendeiner Form enthält. Da ich unter einer Zuckerunverträglichkeit leide, ist es für mich lebensbedrohend welchen zu essen und ich lande jedes Mal mit Rettungswagen in der Notaufnahme. Die Firmenbesitzerin verneinte diese ausdrücklich, da sie nur natürliche Zutaten verwenden würde. Gleichzeitig fragte ich bei Amazon nach und bekam daraufhin die Zutatenliste zugeschickt mit folgenden Inhaltsstoffen: Spirulina-Konzentrat, Apfelkonzentrat, Sucrose, Maltodextrin, Zitronensäure und Wasser!! Völlig andere Zutaten als angegeben!! […]
Die Firma handelt unverantwortlich und das Ganze ist ein Skandal!!
Verbraucherin aus Hamburg vom 16.06.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

In seinem Online-Shop wirbt „Pure Raw“ für das Produkt „Magic Blue – Natürliches Spirulina-Blau“. Laut Beschreibung soll es sich dabei um einen natürlichen Farbstoff aus der Spirulina-Mikroalge handeln. Die konkrete Zusammensetzung des Produktes wird beim Online-Angebot jedoch nicht deutlich. Die Nährwerte weisen 40 Prozent Zucker für das Pulver aus. Verbraucher können sich aufgrund der Angaben kein klares Bild über das Produkt machen.

Darum geht’s:

Auf der Website wird das Produkt „Magic Blue“ oder „Natürliches Spirulina Blau“ angeboten. Laut der Beschreibung „färbt Magic Blue ganz natürlich Speisen und Getränke“ und wird „aus der beliebten Spirulina-Mikroalge gewonnen“. Unter Zutaten steht „Färbendes Lebensmittel aus Spirulina und Apfel“.
Laut Nährwerttabelle besteht das Pulver zu 95 Prozent aus Kohlenhydraten, davon 40 Prozent Zucker.
Es wird nicht deutlich, wie sich das Produkt tatsächlich zusammensetzt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Nach der LMIV soll für das Lebensmittel eine gesetzliche vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung verwendet werden. Sind diese nicht vorhanden, erhält das Produkt eine beschreibende Bezeichnung, die die Art des Lebensmittels deutlich macht.
Das Zutatenverzeichnis führt sämtliche Zutaten des Lebensmittels einzeln in absteigender Reihenfolge auf.

Für das Angebot im Fernabsatz gilt nach der LMIV: Beide Pflichtangaben müssen vor Vertragsschluss zur Verfügung stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher müssen sich auf Angaben im Online-Shop verlassen können. Bei dem angebotenen Pulver aus Spirulina-Mikroalge erfahren Kunden, dass es sich um ein „Färbendes Lebensmittel aus Spirulina und Apfel“ handelt. Weitere Bestandteile des Pulvers werden unter dem Begriff „Zutaten“ auf der Website nicht genannt.
Aus unserer Sicht ist die Kennzeichnung des Lebensmittels nicht ausreichend und die Zusammensetzung des Pulvers wird nicht klar. Lediglich Spirulina trägt unserer Ansicht nach zur Färbung bei. Beide Zutaten – und gegebenenfalls weitere – müssten einzeln in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dabei müsste klar werden, in welcher Form diese Zutaten enthalten sind.

Fazit:

Der Hersteller sollte eindeutige Angaben zu seinem Produktangebot machen

Stellungnahme der Knufmann GmbH, Klötze

Kurzfasssung, gekürzt von der Verbraucherzentrale:

 

Bei dem Magic Blue handelt es sich um ein Produkt, das wir zukaufen und unter eigenem Namen vermarkten. Die Nährwertangaben beziehen wir über den Hersteller und kommunizieren diese in allen Medien gleich. Die Nährwertangaben inkl. Zuckergehalt sind auf unserer Homepage und auf dem Produkt angegeben.

In der Zutatenliste haben wir uns an die Empfehlung des Herstellers für Fertigprodukte gehalten. Dies ist zugegebenermaßen mangelhaft, da das Produkt als Einzelzutat verkauft wird, was von uns entsprechend angepasst wird.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Anpassung der Kennzeichnung auf der Website sowie auf dem Produkt an. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de