Prozentangaben der Zutaten sind unverständlich
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Mengen für Haselnüsse und Kakaopulver in den gefüllten Keksen kennzeichnet Edeka in der Bezeichnung auf der Rückseite. So fällt zuerst der Hinweis „40 % Nuss-Nougatcremefüllung mit 11 % Haselnüssen und 6 % fettarmes Kakaopulver“ ins Auge. Unmittelbar danach folgen weitere Prozentangaben – ebenfalls für Haselnüsse und Kakaopulver – die deutlich geringer ausfallen und sich auf das Gesamterzeugnis beziehen sollen. Viele aneinandergereihte Prozentangaben für dieselben Zutaten wirken widersprüchlich und sind wenig verständlich. Die Zahlen passen zudem nicht zur Reihenfolge der Zutaten im Zutatenverzeichnis.
Edeka soll die Mengenkennzeichnung und die Reihenfolge der Zutaten prüfen und korrigieren.
Beschwerde
In der Bezeichnung und im Zutatenverzeichnis der Edeka GuG Biscuits sind mehrere Prozentangaben und der Text „im Gesamterzeugnis“. Ich tue mich schwer diese Prozentangaben zu verstehen, weil z. B. fettarmes Kakaopulver zweimal aufgeführt ist und Weizenmehl im Zutatenverzeichnis mit 56 % mittendrin steht. Wie kann ich das verstehen?
Verbraucherin auf Markgröningen vom 14.04.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Prozentuale Mengenangaben für die gefüllten Kekse sind unverständlich und passen nicht zum Zutatenverzeichnis.
Darum geht’s:
Auf der Rückseite der „Gut & Günstig Biscuits“ kennzeichnet Edeka die Zutaten mit folgenden Mengen: „Kekse mit 40 % Nuss-Nougatcremefüllung mit 11 % Haselnüsse und 6 % fettarmen Kakaopulver; 4,4 % Haselnüsse und 2,4 % fettarmes Kakaopulver im Gesamterzeugnis“.
Im Zutatenverzeichnis stehen zwei zusammengesetzte Zutaten, Nuss-Nougat-Creme und Keks, jeweils ohne Mengenangabe: Zuerst die Nuss-Nougat-Creme, die unter anderem Haselnüsse und Kakaopulver enthält. Bei der zweiten Zutat „Keks“ steht In der Klammer an erster Stelle „56 % Weizenmehl“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Informationen über Lebensmittel müssen nicht nur zutreffen, sondern auch klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Die Verordnung regelt außerdem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Angaben oder Bilder hervorgehoben sind.
Nach einem Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) aus dem Jahr 2020 müssen sich verpflichtende mengenmäßige Angaben auf das Endprodukt beziehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Mengen der beworbenen Zutaten wie in diesem Fall Haselnüsse und Kakao sind für Verbraucher:innen von besonderem Interesse. So ist es umso ärgerlicher, wenn unterschiedliche prozentualen Mengenangaben für dieselben Zutaten aufgeführt werden. Bei genauem Lesen wird klar, dass die Zahlen auch nicht zum Zutatenverzeichnis passen: Wenn die Zahl „40 %“ für Nuss-Nougatcremefüllung stimmt, dann kann sie nicht an erster Stelle im Zutatenverzeichnis stehen. Kekse wären mit 60 Prozent die erste Zutat. Die Zahl „56 %“ im Zutatenverzeichnis für das Weizenmehl bezieht sich offenbar auf die Keksanteil. Sie müsste sich jedoch auf die „Biscuits“ beziehen. Insgesamt ist die Kennzeichnung unverständlich und aus unserer Sicht fehlerhaft.
Fazit:
Edeka soll die Mengenkennzeichnung und die Reihenfolge der Zutaten prüfen und korrigieren.
Stellungnahme der Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.05.2025 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.
Ergebnis
Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnung des Produkts informiert.